Unter schneereichen Wintern leiden nicht nur Bewohner von Mehrfamilienhäusern, sondern auch Grundstückseigentümer in Gartenbaugenossenschaften. Manchmal ist es in der Gartengenossenschaft überhaupt nicht befahrbar. Dozentin der Finanzuniversität bei der Regierung der Russischen Föderation Olga Kalugina erklärte, wer den Schnee in der Gartengenossenschaft räumen muss und auf wessen Kosten dies organisiert werden muss.
«Wenn es um den privaten Sektor und das Gebiet hinter dem Zaun (das sogenannte angrenzende Gebiet) geht, dann muss sich der Grundstückseigentümer um die Schneeräumung kümmern, — sagt die Expertin. — Aber die Grenzen des angrenzenden Gebiets, die von den lokalen Selbstverwaltungsorganen festgelegt werden, müssen berücksichtigt werden. Für das angrenzende Gebiet von Geschäften oder anderen Objekten ist der Eigentümer oder Mieter des Gebäudes verantwortlich, in Abhängigkeit von den Bedingungen des Mietvertrags. Genau er selbst muss den Schnee neben den von ihm genutzten Räumlichkeiten räumen.»
Was die Reinigung von Straßen, Wegen, Zufahrten und anderen Gemeinschaftsflächen der Gartengenossenschaften betrifft, dann innerhalb der Genossenschaft sind der Vorstand und der Vorsitzende für sie verantwortlich. Sie müssen rechtzeitig sicherstellen, dass ein Vertrag mit dem Auftragnehmer für die Schneebekämpfung und auch geeignete Ausrüstung und Arbeitskräfte vorhanden sind. Aber bezahlen müssen diese Dienstleistungen natürlich die Grundstückseigentümer in der Gartengenossenschaft.