Unser Experte — die Katasteringenieurin Alexandra Kortyschewa:
- — Das hängt alles davon ab, wo Sie grillen möchten.
- Auf Ihrem eigenen Grundstück (IHS, SNT) — ja, aber streng nach den Vorschriften.
- Im Wald — nur in der normalen Zeit, bei besonderer Brandschutzverordnung (Frühling — Sommer) — absolut nicht.
- Auf landwirtschaftlichen Flächen — riskant, besonders wenn in der Nähe Ackerflächen sind.
- In der Wasserschutzzone — faktisch verboten aufgrund des Schutzzonenstatus.
Inhaltsverzeichnis:
Die wichtigsten Sicherheitszahlen (PPR Nr. 1479)
- Grill — nicht näher als 5 m vom Haus, der Sauna, dem Zaun mit Nebengebäuden des Nachbarn.
- Lagerfeuer — nicht näher als 50 m (auf standardmäßigen 600 m² unrealistisch).
- Im Umkreis von 2 m um den Grill kein trockenes Gras oder Müll.
- Daneben Feuerlöscher, Wasserfass (ab 200 l) oder Sandkasten — ohne diese gibt es eine Strafe.
- Im Wald oder auf dem Feld (außerhalb des Grundstücks)
- Abstand zum Wald: ab 30 m — Laubwald, ab 100 m — Nadelwald.
- Rund um das Lagerfeuer ein mineralisierter Streifen von 0,4 m (kahle Erde).
Strafen (Art. 20.4 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten der RF)
- Auf dem eigenen Grundstück: 50–150 €
- Im Wald: 150–300 €
- Bei besonderer Verordnung: 100–200 €
- (in den Regionen bis zu 600 €).
- Bei einem Brand mit Schaden — eine Straftat.
Checkliste vor dem Grillen
1. Halten Sie 5 m Abstand zu Gebäuden.
2. Entfernen Sie Gras im Umkreis von 2 m um den Grill.
3. Stellen Sie einen Eimer Wasser oder einen Feuerlöscher bereit.
4. Lenken Sie den Rauch von den Nachbarn weg.