Unser Experte — Rechtsanwalt Konstantin Jerochin:
— Der russische Landkodex (Art. 22) und das Bürgerliche Gesetzbuch (Kap. 34) erlauben Bürgern, die ihnen gehörenden Immobilien zu vermieten, einschließlich Grundstücke, Gebäude, Bauwerke und Wohnräume.
Und wenn es sich um eine gewerbliche Nutzung handelt?
Wenn der Eigentümer das Grundstück und das Haus von einem privaten Wohnhaus in ein Hotel umwandelt (z. B. das Haus in «Zimmer» aufteilt, einen Verwaltungsbereich einrichtet usw.), Werbung schaltet und regelmäßig Einnahmen daraus erzielt, kann diese Tätigkeit als gewerbliche Tätigkeit eingestuft werden. Dies ist gesetzlich in einer Gartenbaugenossenschaft (SNT) unzulässig, da das entsprechende Grundstück und Haus dem Bürger ausschließlich zur persönlichen Nutzung (einschließlich der Familienmitglieder) zur Verfügung gestellt werden.
Das Ruhegesetz
Wenn auf dem Nachbargrundstück laute Partys stattfinden, wird dies durch das Ruhegesetz geregelt. Auch können laute Partys automatisch gegen andere gesetzliche Beschränkungen verstoßen — Verstoß gegen den Brandschutz (Anzünden von Lagerfeuern, Grillen), Zünden von Feuerwerk, Verstoß gegen Umweltvorschriften (Parken an verbotenen Orten) usw.
Wichtig ist auch zu bedenken, dass die Gartenbaugenossenschaft selbst Verhaltensregeln für Besucher in ihren Satzungsdokumenten oder durch Beschlüsse der Versammlungen festlegen kann, die durch Abstimmung angenommen werden.