Leitungsbruch von Stromleitungen (Freileitungen) — eine langjährige Plage der Gartenbaugenossenschaften, besonders im Winter, wenn zu den übrigen Risikofaktoren Schnee und Eis hinzukommen. Und leider können Datscha-Siedlungen oft tagelang ohne Strom sein, da man herausfinden muss: wer genau ist eigentlich verpflichtet, sich um die Wiederherstellung der Leitung zu kümmern?
Es antwortet Rechtsanwalt Sergej Konowalow-Senior:
— Die Antwort hängt tatsächlich nur davon ab, welche Organisation diese Leitung besitzt.
Heute gibt es nur zwei Möglichkeiten. Entweder gehört die Freileitung der SNT (Gartenbaugenossenschaft) oder einem Netzbetreiber. Nun, zum Beispiel in der Region Moskau können das MOESK, Mosoblenergo und so weiter sein. Und gemäß Artikel 26 des Gesetzes «Über die Elektroenergiewirtschaft» trägt der Eigentümer die Last der Instandhaltung der Stromleitung. Natürlich umfasst die «Last der Instandhaltung» auch die Pflicht zur rechtzeitigen Behebung aller Schäden, Brüche und so weiter.
Wenn also ein Datscha-Besitzer beispielsweise eine Klage wegen materiellen Schadens erheben möchte, der durch den Stromausfall aufgrund eines Leitungsbruchs verursacht wurde, muss zunächst geklärt werden, an wen diese zu richten ist, wer der Eigentümer ist. Und ob es zum Beispiel einen Beschluss der Generalversammlung der SNT gab, die Leitung an einen Netzbetreiber zu übertragen, da die Gartenbauvereinigungen das Recht haben, Stromleitungen auf die Bilanz lokaler privater oder staatlicher Energieunternehmen zu übertragen.