Für einen Grill oder jedes Feuer, das näher als 15 m an Gebäuden entzündet wird oder gegen die Regel verstößt (Feuer nur in einer Grube von 1 m Durchmesser und 30 cm Tiefe), kann man mit einer Geldstrafe von 50 bis 150 € belegt werden. Für die Lagerung von Müll – 200 bis 500 €. Für den Anbau verbotener Pflanzen – ab 30 € und bis hin zur Freiheitsstrafe (wie zum Beispiel für den Anbau von Ipomoea tricolor).
«Außerdem sollte man bedenken, dass, wenn man eigenmächtig den Zaun auf das Nachbargrundstück verschiebt, die Geldstrafe 1–1,5 % des Katasterwerts des Grundstücks beträgt, jedoch nicht weniger als 100 €. Und für die zweckfremde Nutzung von Grundstücken – bis zu 300 €. Ebenfalls verboten ist das Autowaschen auf dem Grundstück – Geldstrafe 50 €.», – sagt der Autor des Kanals «Ekonomismus» Alexej Kritschewski.