Die Saison 2026 empfängt die Grundstücksbesitzer mit neuen Regeln und strengen Kontrollen. Die Inspektoren setzen verstärkt Drohnen und Fernerkundung ein, daher werden Verstöße nicht verborgen bleiben. Wofür Gärtner im Jahr 2026 mit Bußgeldern belegt werden können? Diese Frage beantwortete Rechtsanwältin Irina Lukjanowa.
Wofür können Gärtner Bußgelder erhalten?
Grill. Eine Anforderung: Abstand zum Haus mindestens 5 Meter, rund um die Grillstelle ein von Gras freier Radius von 2 Metern. Andernfalls Bußgeld von 50 bis 150 €. Während der Brandschutzperiode (z.B. bei Hitze) kann der Betrag bis zu 200 € betragen.
Müllverbrennung. Einfach so verbrennen ist nicht erlaubt. Nur im Fass (mindestens 7,5 m von Gebäuden) oder in einer 30 cm tiefen Grube (mindestens 15 m vom Haus). Kunststoff, Gummi und glänzende Materialien sind verboten – dafür kommen noch 20 bis 30 € wegen Umweltschäden hinzu.
Trockenes Gras und Bärenklau. Wenn das Gras höher als 20 cm ist oder auf dem Grundstück der Sosnowski-Bärenklau wächst, ist dies ein Verstoß gegen Brandschutzbestimmungen und das Landgesetz. Bußgeld: 20 bis 50 €. Unkraut darf nicht mehr als 20 % der Fläche bedecken.
Autowäsche. Es gibt kein direktes Verbot, aber das Waschen auf Gras oder Erde ist nicht erlaubt (das ist eine Bodenverschmutzung durch Chemikalien). Es wird eine feste Fläche mit Ablauf in einen Behälter benötigt. Bußgeld: 30 bis 50 €.
Schwarzbau. Ein Wohnhaus mit mehr als drei Stockwerken, gewerbliche Objekte (Geschäfte) und Umbauten ohne Anmeldung sind verboten. Bußgeld von 20 bis 50 €, plus Abriss auf eigene Kosten. Drohnen gleichen die tatsächlichen Bauten mit den Registerdaten ab – eine Abweichung wird der Grund für eine Überprüfung sein.
Zaun und Landnahme. Wenn der Zaun 20 cm zum Nachbarn hin verschoben oder die Zufahrt blockiert wurde – Bußgeld 1–1,5 % des Katasterwerts des Grundstücks (mindestens 50 €). Die neuronalen Netze von Rosreestr finden solche Verstöße sofort. Geschlossene Zäune zwischen Grundstücken sind nur erlaubt, wenn dies ausdrücklich in der Satzung der SNT festgelegt ist.
Lärm. Im Jahr 2026 hat der Vorsitzende der SNT das Recht, Lärm zu protokollieren und die Daten an die Polizei weiterzuleiten. Lärm verursachen (Musik, Säge, Bohrmaschine) ist an Werktagen von 8 bis 21 Uhr und an Wochenenden von 10 bis 22 Uhr erlaubt. Oft gibt es eine «Ruhezeit» von 13 bis 15 Uhr. Bußgeld: 10 bis 30 € (bei Wiederholung bis zu 50 €).
Tiere. Das Halten einer Kuh, eines Schweins oder einer Ziege in der SNT ist verboten – es sei denn, das Grundstück ist als LPH (landwirtschaftliche Nebenerwerbsfläche) eingestuft. Erlaubt sind: Hühner, Kaninchen, Bienen (mit einem 2 Meter hohen Zaun und einem Gesundheitspass für Tiere). Der Verkauf von Fleisch vom Gartenhaus wird als illegales Geschäft betrachtet. Bußgeld: bis zu 100 € plus Anordnung, das Vieh zu entfernen.
Verbotene Pflanzen. Trichterwinde (Ipomoea tricolor), Mohn, Hanf, Salvia divinorum und sogar einige Pilze sind jetzt illegal. Wenn bis zu 10 Pflanzen gefunden werden – Bußgeld 30 bis 50 €. Mehr – eine Strafanzeige.
Brunnen. Ein gewöhnlicher Brunnen oder ein Sandbrunnen bis 40 Meter Tiefe benötigt keine Lizenz. Ein artesischer Brunnen (Kalkstein) — hingegen schon. Illegales Bohren wird mit einer Geldstrafe von 30-50 € geahndet.