In Medien und sozialen Netzwerken erscheinen regelmäßig Nachrichten über die strafrechtliche Verantwortung für den Anbau bestimmter Pflanzen. In letzter Zeit werden besonders aktiv die Ackerminze und der Wahrsagesalbei diskutiert. Sind die Pflanzen tatsächlich schädlich für die Umwelt und den Menschen, und droht für den Anbau auf dem Gartengrundstück eine Bestrafung nach einem Artikel des Strafgesetzbuchs der Russischen Föderation? Diese und andere Fragen wurden beantwortet von dem Ökologen Ilja Rybaltschenko und dem Leiter der Organisation «Gärtner Russlands» Andrei Tumanow.
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Welche Pflanzen dürfen auf Gartengrundstücken nicht angebaut werden?
«Die Auswahl ist ganz einfach. Auf Gartengrundstücken darf man keine giftigen Pflanzen anbauen — erstens, keine narkotischen — zweitens, und drittens — invasive, also diejenigen Pflanzen, die von weit her zu uns gekommen sind und das Gebiet erobern können, was wir in unseren Breiten natürlich nicht brauchen», — sagt Ilja Rybaltschenko.
Invasive Pflanzen dringen in das Ökosystem ein und gestalten es nach ihren Bedürfnissen um, sie konkurrieren mit anderen Pflanzen um die notwendigen Ressourcen: Wasser, Sonnenlicht, nützliche Mikroelemente, Raum. Solche Pflanzen verhindern das Keimen anderer Samen und die Entwicklung der Flora auf dem eroberten Grundstück.
Mythen entlarven
«Die Ackerminze ist zweifellos eine invasive Pflanze. Sie kann sich sehr schnell über das Gebiet ausbreiten, riesige Flächen einnehmen. Ein Gärtner pflanzt ein Beet an, und die Minze erobert das Nachbarfeld. Das sollte man nicht tun», — warnt der Ökologe Rybaltschenko. Der Anbau dieser Minzart ist völlig legal, eine strafrechtliche Verantwortung besteht nur in dem Fall, wenn das Unkraut mehr als ein Fünftel der Fläche des Grundstücks überwuchert hat, das sich auf landwirtschaftlichem Boden befindet.
«Der Wahrsagesalbei darf auf Gartengrundstücken tatsächlich nicht angebaut werden, weil er eine ziemlich komplexe chemische Substanz enthält, das Halluzinogen Salvinorin A. Diese Komponente gehört zu den Psychomodulatoren und verursacht narkotische Reaktionen, kann schwerwiegende Störungen der Gehirnfunktion und schwerwiegende Folgen für denjenigen hervorrufen, der es konsumiert hat. Diese Pflanze darf nicht angebaut werden», — erklärt Rybaltschenko.
Wahrsagesalbei ist in die Liste der in Russland verbotenen Betäubungsmittel und psychotropen Substanzen aufgenommen. Im Strafgesetzbuch ist für den Anbau dieser Pflanze eine Geldstrafe von bis zu 3.000 € oder Zwangsarbeit von bis zu 480 Stunden oder eine Freiheitsbeschränkung oder Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren vorgesehen.
Allerdings stellt Andrej Tumanow klar, dass der Wahrsagesalbei in Russland überhaupt nicht verbreitet ist; seine Konsumfälle werden häufiger in Mexiko registriert.
«Diese Pflanzen stellen kein Problem dar – es sind Fakes, die alle drei Monate eingestreut werden. Minze steht überhaupt nicht auf der Liste verbotener Pflanzen, sie ist ein Unkraut. Für invasive Pflanzen gibt es keine Strafen für Hobbygärtner, nur für Landwirte. Anwälte, Abgeordnete, die nach Ruhm dürsten, ziehen solche Informationen an den Haaren herbei und werfen sie ins Informationsfeld, und Journalisten verbreiten diese Informationen, ohne sich mit der Sache auseinandergesetzt zu haben. Dieser Unsinn dauert schon viele, viele Jahre. Wofür man tatsächlich bestraft werden kann, ist für Schlafmohn und Hanf, der Tetrahydrocannabinol enthält.»
Was tun zur Vorbeugung des Auftretens gefährlicher Unkräuter?
«Invasive Pflanzen können sich auf Gartengrundstücken auch selbstständig entwickeln, daher sollten Hobbygärtner die zwei Grundregeln nicht vergessen: Jäten und Mulchen. Wenn Jäten klar ist, so ist Mulchen erst relativ neu in die Gartenkultur eingekommen, nur wenige wissen davon. Mulchen bedeutet, die freie Fläche zwischen den Pflanzen – zum Beispiel Gurken oder Tomaten – mit einem organischen Material – Sägemehl, geschnittenem oder gemähtem Gras, Torf – auszulegen. Diese Auslage verhindert das Auftreten von Unkräutern, die durch Selbstaussaat mit dem Wind auf Ihre Grundstücke gelangen können.», – rät Rybaltchenko.
Pflanzen und Pilze, für deren Sammeln und Verkauf man ins Gefängnis kommen kann
Rodiola rosowaja (rhodiola rosea) Rodiola arktitscheskaja (rhodiola arctica) Rjadowka matsutake (tricholoma matsutake) Rjadowka matsutake (tricholoma matsutake) Schenshen nastojaschtschi (panax ginseng) Schenshen nastojaschtschi (panax ginseng)
Pflanzen und Pilze, für deren Sammeln und Verkauf Sie ins Gefängnis kommen können
Rhodiola rosea (rhodiola rosea) Rhodiola arctica (rhodiola arctica) Matsutake (tricholoma matsutake) Matsutake (tricholoma matsutake) Ginseng (panax ginseng) Ginseng (panax ginseng)