Das Moskauer Umland wurde von einem starken Schneefall heimgesucht. Man sagt, dass Schneehaufen auf dem Datscha-Grundstück — ein Segen sind, weil der Schnee als natürlicher Schutz für Pflanzen dient, die Wurzeln vor dem Erfrieren schützt und den Boden bei Tauwetter allmählich befeuchtet.
Aber aus Sicht der Nachbarn und der örtlichen Bau- und Ordnungsvorschriften sind riesige Schneehaufen — keineswegs ein Segen, da sie den Durchgang auf dem Bürgersteig behindern, Zufahrten und Entwässerungsanlagen blockieren, das Risiko von Dachlawinen oder Schäden an Versorgungsleitungen verursachen. Rechtsanwältin Oxana Grikewitsch erläuterte, wann man wegen Schnees bestraft werden kann, wer dazu berechtigt ist und an wen man sich wenden kann, wenn die Schneehaufen fremd sind.
Inhaltsverzeichnis:
Wann kann man wegen Schnees bestraft werden?
«Wenn sich der Schnee streng innerhalb der Grenzen des Privatgrundstücks befindet, darf der Eigentümer nicht bestraft werden. Das Gesetz verpflichtet den Eigentümer eines Privathauses oder Grundstücks nicht, Schnee „aus Schönheitsgründen“ oder auf Beschwerde von Nachbarn zu räumen, — erklärt die Expertin. Eine Ausnahme besteht, wenn:
- der Schnee das Grundstück verlassen hat (auf die Straße, den Bürgersteig, die Zufahrt);
- die Schneehaufen eine Sicherheitsgefahr darstellen — die Sicht behindern, die Durchfahrt von Sonderfahrzeugen und Feuerwehrzufahrten blockieren.
In diesen Fällen ist eine Haftung möglich, jedoch nicht für die Schneehaufen an sich, sondern für einen Verstoß gegen die Ordnungsvorschriften».
Wer darf bestrafen?
Das Recht, ein Bußgeld zu verhängen, haben nur die zuständigen Behörden:
- die Gemeindeverwaltung;
- die Verwaltungskommission;
- die Wohnungsaufsicht (für Mehrfamilienhäuser);
- andere Inspektionen im Rahmen des regionalen Ordnungswidrigkeitengesetzes.
Normalerweise ist das Verfahren wie folgt:
1. Feststellung des Verstoßes (Inspektion, Foto);
2. Anordnung zur Beseitigung;
3. Bußgeld — wenn der Verstoß nicht behoben wurde oder gefährlicher Natur ist.
Merkblatt darüber, in welchen Fällen eine Bestrafung möglich ist
Privathaus
- Schnee auf dem Grundstück — kein Bußgeld.
- Schnee auf kommunalem Land — möglicherweise ein Bußgeld für den Grundstückseigentümer.
Mehrfamilienhaus
- Für Schneeverwehungen im Hof, an den Eingängen, auf den Gehwegen ist die Hausverwaltung oder die Wohnungseigentümergemeinschaft verantwortlich.
Geschäfte, Büros, Unternehmen
- Für nicht geräumten Schnee am Eingang und auf dem angrenzenden Grundstück wird der Eigentümer oder Mieter bestraft (derjenige, der vertraglich dazu verpflichtet ist).
Balkone und Dächer
- Solange der Schnee nicht fällt und keine Gefahr für Menschen darstellt, gibt es kein Bußgeld.
- Bei Gefahr oder tatsächlichem Schneefall sind Haftung und Schadensersatz möglich.
Wohin wenden, wenn «fremde» Schneewehen stören?
Wenn Schneewehen stören oder gefährlich sind, müssen Sie sich je nach Situation wenden an:
- Verwaltung des Bezirks/der Stadt – wenn der Schnee auf der Straße, dem Gehweg oder kommunalem Grund liegt.
- Wohnungsaufsicht – wenn das Problem im Hof oder am Eingang eines Mehrfamilienhauses liegt.
- Hausverwaltung oder Wohnungseigentümergemeinschaft – zur schnellen Beseitigung.
- Katastrophenschutz, Verkehrspolizei – wenn die Schneewehen eine Gefahr für die Durchfahrt oder Sicherheit darstellen.
Eine Beschwerde sollten Sie besser untermauern mit:
- Fotos;
- Angabe der Adresse;
- Beschreibung der Gefahr (Durchfahrt, Fußgänger, Kinder, Rettungsdienste).