Man sagt, dass Rosprirodnadzor eine Anordnung zum Abbau des privaten Stegs von Alla Pugatschowa am Istrinsker Stausee erlassen hat: angeblich habe man dort grobe Verstöße festgestellt. Was ist nach vielen Jahren mit dem Steg schiefgelaufen? Wer muss sich noch sorgen?
Unser Experte — Rechtsanwältin Oksana Grikewitsch:
— Das Hauptproblem solcher Objekte ist ihre Lage innerhalb von Wasserschutzzonen und Uferschutzstreifen. Es handelt sich um Gebiete mit besonderen Nutzungsregeln, in denen jegliches Bauen nur mit Genehmigungen und unter Einhaltung strenger Auflagen möglich ist. In der Praxis gehen Grundstücksbesitzer oft von der Logik aus: «Da das Wasser in der Nähe ist, kann man einen Steg bauen», ohne die rechtliche Regelung des Grundstücks und des Gewässers zu prüfen. Aber für die Kontrollbehörden spielt der Status des Eigentümers keine Rolle: Die Regeln gelten gleichermaßen für einen Künstler und einen gewöhnlichen Datscha-Besitzer.
Um nicht mit einer Abrissverfügung oder Geldstrafen konfrontiert zu werden, sollte man eine grundlegende rechtliche «Selbstprüfung» durchführen.
Erstens muss man verstehen, wo genau sich das Grundstück befindet. Über die öffentliche Katasterkarte von Rosreestr kann man die Grenzen des Grundstücks, seine Kategorie und die Art der zulässigen Nutzung einsehen. Dort werden häufig auch Zonen mit besonderen Nutzungsbedingungen angezeigt, darunter Wasserschutzzonen. Zweitens ist es wichtig, alle Gebäude zu bewerten, nicht nur das Haus. Der Prüfung unterliegen:
- Stege, Laufstege, Anlegestellen;
- Zäune, die über die Grundstücksgrenzen hinausgehen;
- Saunen, Schuppen und Gartenlauben am Wasser;
- alle Bauwerke auf öffentlichem Grund.
Befindet sich das Objekt außerhalb der Grundstücksgrenzen oder in einer Zone mit besonderen Bedingungen, reicht die Tatsache «steht schon lange» nicht aus — es bedarf einer rechtlichen Grundlage.
Drittens sollte man die Genehmigungsunterlagen prüfen. Selbst für nicht dauerhafte Bauten in der Nähe von Gewässern können Abstimmungen mit den Kommunalbehörden und Naturschutzbehörden erforderlich sein. Im März plant die Regierung, einen Gesetzentwurf in die Staatsduma einzubringen, der darauf abzielt, die Rechtsverhältnisse an Gemeinschaftseigentum in Garten- und Datscha-Genossenschaften zu vereinfachen, sowie den Anschluss zusätzlicher Flächen zu erleichtern.
Der Gesetzentwurf sieht einen verständlicheren und schnelleren Mechanismus für die Rechtsverhältnisse an solchen Flächen vor, was die Zahl von Gerichtsverfahren und Beschwerden bei den Kontrollbehörden verringern soll. Für Datscha-Besitzer bedeutet dies weniger Unsicherheit und geringere Risiken, im Nachhinein eine Verfügung oder Geldstrafe zu erhalten.
Die Geschichte mit dem Abbau des Stegs ist ein gutes Signal für alle Eigentümer von Immobilien im Grünen. Auch wenn das Objekt klein und «logisch» erscheint, sollte man seinen rechtlichen Status im Voraus prüfen.
Wenn sich das Grundstück in der Nähe eines Gewässers oder von öffentlichen Nutzungsgrenzen befindet, ist es besser, sich einmal gründlich mit den Dokumenten zu befassen, als später — mit Anordnungen und Gerichten.