Antwortet Mitglied des Öffentlichen Rates bei Rosleschos, Nikolai Krotow:
— Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch hat der Eigentümer das Recht, nach eigenem Ermessen alles zu nutzen, was sich auf seinem Grundstück und unter dessen Oberfläche befindet, solange es der Umwelt und anderen Menschen keinen Schaden zufügt. Dazu gehört auch das Fällen von Bäumen auf seinem Grundstück. Es gibt hier genau zwei Ausnahmen.
Erstens dürfen Bäume der Arten, die in das Rote Buch aufgenommen wurden – das föderale oder regionale – nicht zerstört oder beschädigt werden. Zweitens gelten eigene Regeln, wenn das Grundstück auf Flächen des Waldfonds liegt. Dies ist jedoch eine relativ seltene Geschichte; die meisten Gartensiedlungen befinden sich auf Flächen von Ortschaften.
Falls die Notwendigkeit besteht, einen Baum zu fällen, jedoch Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieser Maßnahme bestehen, kann man sich jederzeit an das regionale Umweltministerium oder den Vorstand der eigenen Gartenbaugenossenschaft wenden.