Rechtsanwalt Assabina: Für den Verkauf von Kartoffeln vom Gartengrundstück droht eine Geldstrafe von bis zu 20 €

Dem Besitzer droht für den Verkauf von Kartoffeln aus dem Garten ein Bußgeld von bis zu 20 €, darüber berichtete RIA Nedwischimost unter Berufung auf die Nachwuchsjuristin der Gruppe «Jakowlew und Partner» Anastassija Assabina.

Nach Angaben der Expertin können Gartenbesitzer, die regelmäßig Gemüse aus ihrem Garten verkaufen, ohne als Einzelunternehmer registriert zu sein, mit einem Bußgeld von 5 bis 20 € belegt werden.

Darüber hinaus droht ein Bußgeld von bis zu 5 €, wenn die Kartoffeln aus eigenen Knollen angebaut wurden, also gegen die Regeln zur Saatgutproduktion landwirtschaftlicher Pflanzen verstoßen wird.

Außerdem können Gartenbesitzer im Jahr 2024 für den Anbau von Bärenklau und betäubungsmittelhaltigen Pflanzen bestraft werden. Im Jahr 2024 wurde in diese Liste, zu der traditionell Hanf, hawaiianische Rose, Wahrsagesalbei, Schlafmohn gehören, die Dreifarbige Prunkwinde, bekannt als Winde, aufgenommen.

Dabei kann man für den Anbau von mehr als zehn der oben genannten Pflanzen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bestraft werden, und für den Anbau in besonders großem Umfang mit bis zu acht Jahren, warnte Assabina.

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Bereits zuvor erinnerten Anwälte daran, dass Aktivurlauber die Regeln für sicheres Grillen kennen sollten. Bei Verstößen droht ein Bußgeld von bis zu 300 €.

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