Wenn der Gärtner auf seinem Gartengrundstück Kaninchen und Hühner züchtet, kann ihm der Vorstand des SNT diese Tätigkeit verbieten?
— Bislang war die Haltung jeglicher Tiere auf den Grundstücken der Gartenbaugenossenschaften verboten. Aber im Juli 2022 wurden die Beschränkungen gelockert, — sagt Rechtsanwalt Alexander Schtscherbinin. — Jetzt kann man in den Gärten sowohl Hühner als auch Kaninchen sowie dekorative Zwergschweine — Minischweine züchten. Außerdem ist die Imkerei erlaubt. Allerdings ist dies nur für den Eigenbedarf gestattet, also nicht für den Verkauf.
Das Züchten von Schweinen, Pferden, Rindern im SNT ist weiterhin nicht erlaubt. Außerdem kann der Vorstand der Gartenbaugenossenschaft die Frage der Haltung von Vögeln und Tieren auf die Generalversammlung bringen und einen Beschluss fassen. Beispielsweise erlauben die Genossenschaften manchmal nicht, große Vögel zu züchten — Truthähne, Gänse usw.