Kann der Vorstand des SNT den Grundstückseigentümern Strafen für die Nichterfüllung der in der Satzung festgelegten Pflichten auferlegen? Zum Beispiel für den verspäteten Baumschnitt?
— Tatsächlich klagen Gärtner oft, dass die Führung des SNT mit verschiedenen Strafen droht, — bestätigt Rechtsanwältin Oksana Bondarewitsch. — Doch wenn man das Bundesgesetz Nr. 217-FZ «Über die Führung des Garten- und Obstbaus durch Bürger für den Eigenbedarf und über Änderungen einzelner Rechtsakte der Russischen Föderation» heranzieht, wird klar, dass dies illegal ist. Strafen verhängen können weder der Vorsitzende noch die Hauptversammlung der Grundstückseigentümer im SNT. Das Höchste, was der Vorstand des SNT tun kann, — ist, die Täter mit Hilfe der Polizei und der Staatsanwaltschaft zur administrativen Verantwortung zu ziehen. Aber für eine Beschwerde sind Fakten erforderlich, die den Gesetzesverstoß belegen.