Mitgliedsbeiträge in Gartenbauvereinen werden einmal im Jahr gezahlt und dienen der Deckung allgemeiner Ausgaben. Dazu gehören Müllabfuhr, Geländegestaltung und so weiter. Allerdings zahlen nicht alle diese Beiträge, insbesondere wenn sie keine Mitglieder des SNT sind. Rechtsanwalt Dmitri Tarakanow erklärte, ob dies rechtmäßig ist.
«Mit den Mitgliedsbeiträgen verhält es sich ähnlich wie mit der Miete. Laut Gesetz sind die Eigentümer verpflichtet, die Instandhaltung und Reparatur des Gemeinschaftseigentums zu bezahlen, — sagt der Anwalt. — Die Mitgliedsbeiträge werden pro Flächeneinheit festgelegt. In der Regel ist das eine Gebühr pro Ar. Je größer die Fläche der Grundstücke ist, die ein Bürger besitzt, desto höher ist die Beitragshöhe».
Seit 2019 sind alle Grundstückseigentümer innerhalb der Vereinsgrenzen zur Zahlung der Mitgliedsbeiträge verpflichtet. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Bürger Mitglieder des SNT sind oder nicht. Die Höhe der Beiträge hängt ebenfalls nicht vom Vorhandensein oder Fehlen einer Mitgliedschaft ab. Wenn der Grundstückseigentümer die Mitgliedsbeiträge an den Garten- oder Datscha-Verein nicht zahlt, kann der Vorstand des SNT zunächst eine Verwarnung aussprechen und dann Klage vor Gericht einreichen und die Schulden eintreiben. Darüber hinaus können in der Satzung des SNT finanzielle Sanktionen für verspätete Beitragszahlungen vorgesehen sein — Verzugszinsen, Vertragsstrafen.
«Es ist sehr wichtig, wie bereit der Vorstand des SNT ist, mit Schuldnern zu arbeiten. Man darf die Verjährungsfristen für solche Zahlungen nicht vergessen. Sie beträgt drei Jahre. Das heißt, wenn der Grundstückseigentümer fünf Jahre lang nicht gezahlt hat, können nur die Zahlungen der letzten drei Jahre gerichtlich eingefordert werden», — präzisierte der Experte.
Einen Grundstückseigentümer wegen Nichtzahlung der Beiträge einfach so seines Gartengrundstücks zu entziehen, wird nicht gelingen. Wenn ein Bürger eine gerichtliche Entscheidung nicht befolgt und seine Schulden gegenüber dem SNT nicht begleicht, dann werden die Gerichtsvollzieher tätig. Das Verfahren ähnelt dem bei der Beitreibung von Schulden durch Hausverwaltungen in Mehrfamilienhäusern. Die Schulden werden von den Gerichtsvollziehern vom Bankkonto abgebucht. Und erst wenn kein Geld auf den Konten ist, kann die Sache weitergehen — die Zwangsvollstreckung kann auf das Vermögen des Bürgers erstreckt werden. Aber angesichts der Höhe der Mitgliedsbeiträge ist eine solche Entwicklung unwahrscheinlich.
Um zu erfahren, ob Schulden gegenüber dem SNT bestehen, muss man sich an den Vorstand des Vereins wenden.