Gartensiedlungen und SNT werden im Herbst leer und verwandeln sich oft in ein Reich verlassener Haustiere — Katzen und Hunde. Nachdem sie sich ausgiebig an den lebenden «Spielzeugen» ergötzt haben, lassen die Besitzer sie ohne Bedenken ihrem Schicksal überlassen. Das Problem ist alt, aber es gibt immer noch keine radikale Lösung dafür. Warum ist es so schwierig, solche nachlässigen Besitzer zu bestrafen? Wir klären das mit einem Experten.
Antwort: Rechtsanwalt Sergei Kolomijzew:
— Das Problem ist in der Tat äußerst relevant. Besorgte Bürger empören sich — warum gelingt es fast nie, die Halter wegen Tierquälerei zur Rechenschaft zu ziehen? Die Sache ist die, dass der diesbezügliche Artikel 245 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation in Absatz 1 nur Folgendes vorsieht: «Tierquälerei mit dem Ziel, ihm Schmerzen oder Leiden zuzufügen, ebenso aus Rowdytum oder aus Eigennutz, die zu seinem Tod oder zu Verletzungen führt…» Das heißt, um gerade nach diesem Artikel zur Verantwortung gezogen zu werden, müssten die Katzen- oder Hundehalter sie nicht einfach auf der Datscha zurückgelassen haben, sondern zum Beispiel an die Kette gelegt oder etwas anderes getan haben, was ihre freie Bewegung zur Nahrungs- und Wassersuche behindert. Eine solche Handlung fällt unter den Artikel. Aber das bloße Zurücklassen — nicht.
Ein Ansatzpunkt, um nachlässige Halter zur Verantwortung zu ziehen, könnte das Gesetz Nr. 498-FZ «Über den verantwortungsvollen Umgang mit Tieren» in der Fassung der Änderungen vom Juli dieses Jahres sein. Dort gibt es insbesondere den Artikel 11 «Schutz von Tieren vor Tierquälerei», und Unterabsatz 3 des Absatzes 2 dieses Artikels verbietet ausdrücklich «…die Weigerung von Tierhaltern, ihre Pflichten zur Tierhaltung zu erfüllen, bevor die Tiere in Tierheime gebracht oder auf andere rechtmäßige Weise veräußert werden…». Gestützt darauf haben Sie das Recht, eine Klage einzureichen, aber die Aussichten dafür sind, wie die Rechtspraxis zeigt, keineswegs rosig. Und das Schwierigste daran ist — nachzuweisen, dass die zurückgelassenen Katzen tatsächlich Ihren Nachbarn gehören, da diese in einem solchen Fall ganz einfach die Verantwortung von sich weisen können. Dennoch können Sie eine Klage einreichen — wenn es Ihre Lebensumstände erlauben —.