Lagerfeuer auf dem Grundstück aus beliebigem Anlass können durchaus als Anlass für Beschwerden angesehen werden. Denn nicht jedem gefällt der Rauch, die Gerüche, und auch um das Eigentum macht man sich Sorgen. Umso mehr, als das Entzünden von offenem Feuer heute praktisch das ganze Jahr über vorkommt. Was kann ein Gärtner unternehmen, dem diese Feueraktivität nicht gefällt?
Der Jurist Sergej Kolomijzew antwortet:
— Wenn mündliche Verhandlungen mit den Nachbarn keinen Erfolg bringen, kann der Bürger eine entsprechende schriftliche Beschwerde mit Darlegung seiner Ansprüche einreichen. Adressieren muss er sie an bestimmte Stellen. Das können sein:
— der Vorstand des SNT;
— die Verwaltung der Ortschaft, zu der das SNT gehört;
— die örtliche Abteilung des MTS;
— die örtliche Polizeidienststelle;
— die örtliche Abteilung des Rospotrebnadsor.
Aber selbstverständlich ist es am sinnvollsten, die Beschwerde sofort bei allen genannten Stellen einzureichen. Wenn keine Reaktion erfolgt, kann man sich mit einem Antrag an die Staatsanwaltschaft am Ort des Grundstücks wenden.
Wichtig! Der Antrag (die Beschwerde) muss mit Foto- und/oder Videomaterial versehen werden, das die Rechtmäßigkeit Ihres Anliegens belegt. Wie die Erfahrung zeigt, bleiben solche Anträge nicht unbeachtet von den zuständigen Stellen.
Ich möchte auch daran erinnern, dass gemäß der geltenden Gesetzgebung die Geldstrafe für das Entzünden von Lagerfeuern auf dem Grundstück auf der Grundlage von Artikel 20.4 des Gesetzbuchs über Ordnungswidrigkeiten der RF von 50 bis 150 € betragen kann, bei wiederholtem Verstoß — von 100 bis 200 €. Wenn das Feuer plötzlich einen Brand verursacht hat, der Ihrem Eigentum Schaden zugefügt hat, — 500 € plus Schadensersatz.