Lager, Abholstation, Gemüse zum Verkauf. Für welches Geschäft auf der Datsche kann das Land entzogen werden?

Vor der Gartensaison denken viele über Einkünfte von der «Datsche» nach. Allerdings wurden die Gesetze verschärft. Gemeinsam mit einem Experten wird untersucht, wie man keine riesigen Geldstrafen erhält und nicht sein Eigentum verliert.

Wo liegt die Grenze zwischen Datsche und Geschäft?

Was gilt als zweckfremde oder, wie es im Gesetz heißt, kommerzielle Nutzung des Gartengrundstücks? Ist Maßanfertigung im Landhaus bereits ein Verstoß? Verkauf von Tomaten aus dem Beet? Und wenn man Nachbarn gegen Geld in die Sauna lässt? Diese Fragen beantwortete Rechtsanwalt Juri Kapschtyk.

Das Bundesgesetz vom 31.07.2025 Nr. 353-FZ «Über die Änderung des Bundesgesetzes «Über die Führung des Garten- und Gemüseanbaus durch die Bürger für den Eigenbedarf» hat eine Art tektonische Verschiebung im Leben der Gemeinschaften bewirkt. Nun wurden die Spielregeln strenger. 

Im Grunde ist der Hauptunterschied der produktive Charakter der Tätigkeit. Was bedeutet das in der Praxis?

«Es geht um die Massenproduktion eines Produkts mit dem Ziel des Weiterverkaufs. Das heißt, wenn der Datsche-Besitzer Spezialmaschinen kauft, Personal einstellt und die Produktion „auf Massenproduktion“ umstellt, genau in diesem Moment wird die Datsche zum Geschäft. Und das bedeutet, dass man ein Einzelunternehmen (IP) registrieren und die Kategorie der Landnutzung ändern muss.», — sagt der Experte.

Wenn Sie etwas auf Bestellung nähen, während Sie gleichzeitig auf Ihrer Datsche entspannen, wird dies nicht als zweckfremde Nutzung angesehen. Aber wenn Sie mehrere Industriemaschinen kaufen und Näherinnen einstellen — werden die Prüfer Fragen haben.

Liste der Verbote: weder Sauna noch Piroggen

Das Gesetz gibt direkt an, was ab sofort als verbotene Tätigkeit auf dem Gartengrundstück gilt:

  • Eröffnung gewerblicher Einrichtungen: Bäder, Saunen, Hostels, Cafés, Geschäfte, Autowerkstätten, Fitnessstudios, Abholstationen (PVZ).
  • Anbieten kostenpflichtiger Dienstleistungen: Friseursalons, Reparaturwerkstätten, Massageräume usw.
  • Betreiben großer Produktionsanlagen: industrielle Imkereien, große Geflügelfarmen, Gewächshauskomplexe, Zuchtbetriebe für Tiere zum Verkauf.
  • Das Grundstück als Lager nutzen: Waren zum Weiterverkauf lagern.
  • Das Land separat vom Haus verkaufen, wenn es nicht bestimmungsgemäß genutzt werden kann.
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Wer deckt die Verstöße auf?

Mit solchen Angelegenheiten befassen sich die kommunale Bodenkontrolle und die Verwaltung des Stadtkreises. Sie führen Vor-Ort-Prüfungen durch, erstellen Protokolle und erlassen Verwarnungen.

Interessanterweise sind es oft die Menschen hinter dem Zaun, die als «Auslöser» für eine Überprüfung dienen. Nachbarn treten selten als Kläger in Erscheinung, können jedoch eine Beschwerde einreichen, woraufhin die Untersuchung beginnt. Lärm, Gerüche aus der Produktion oder der Verkehr fremder Fahrzeuge — das sind die Hauptgründe für eine Anzeige.

Preis der Sache

Bei Feststellung einer zweckwidrigen Nutzung wird dem Eigentümer ein Bußgeld auferlegt. Dieses bemisst sich nach dem Katasterwert des Grundstücks:

  • Für natürliche Personen: von 0,5 % bis 1 %, jedoch mindestens 100 €.
  • Für juristische Personen: von 1,5 % bis 2 %, jedoch mindestens 1.000 €.

Es ist anzumerken, dass es nur selten zu extremen Maßnahmen — der Einziehung des Grundstücks oder dem Abriss von Gebäuden — kommt; in der Regel beschränkt sich alles auf eine Geldbuße.

Kann man denn wirklich kein Geld verdienen?

«Nach der Verschärfung der Regeln — ja, gewerbliche Nutzung ist verboten. Erlaubt ist nur der Verkauf von Ernteüberschüssen unter der Bedingung, dass das Grundstück kleiner als 50 Ar ist und keine Arbeitnehmer beschäftigt werden», erklärt der Jurist Kapschtyk.

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