Ist es ratsam, ein Grundstück durch Enteignung zu erwerben?

Die Veräußerung eines Grundstücks (im Folgenden — ZU) bedeutet die Übertragung des Eigentumsrechts an dem ZU auf eine andere Person oder den Staat. Der Prozess kann freiwillig (Verkauf, Schenkung, Verzicht zugunsten des Staates) oder zwangsweise (Enteignung für staatliche Zwecke, aufgrund von Verstößen) sein. Im ersten Fall der Veräußerung eines ZU ist der neue Eigentümer der Käufer oder Beschenkte, daher ist es erforderlich, vollständige Informationen aus dem EGRN zu erhalten:

  • die Katasternummer des Grundstücks, seine Fläche und der Katasterwert;
  • die Kategorie des Landes, die Art der zulässigen Nutzung;
  • die Lage des Objekts in Gebieten mit besonderen Zonen;
  • das Vorhandensein von Vermessung oder Belastungen auf dem ZU (eingerichtete Dienstbarkeit, Verpfändung oder auf dem Grundstück lastende Pfändungen, Belastungen).

Beim Kauf eines zuvor zwangsweise enteigneten ZU sind die Risiken natürlich größer. Gemäß Artikel 54.1 des Grundgesetzbuches der Russischen Föderation erfolgt die Veräußerung eines in Privateigentum befindlichen ZU im Falle seiner Entziehung wegen nicht bestimmungsgemäßer Nutzung oder gesetzeswidriger Nutzung durch den Verkauf des ZU auf einer öffentlichen Versteigerung. Befindet sich auf diesem ZU ein eigenmächtig errichtetes Bauwerk, für das eine Abriss- oder Anpassungsverfügung ergangen ist, so geht diese Verpflichtung beim Übergang der Rechte an diesem ZU auf den neuen Eigentümer über. Er muss das Objekt auf das Vorhandensein von Faktoren prüfen, die einer rechtmäßigen Eigentumsübertragung entgegenstehen, alle Vor- und Nachteile abwägen und dann je nach den ermittelten Umständen eine Entscheidung treffen.

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