«Der Verkauf von Gemüse und Obst aus dem Garten ist nicht gesetzlich verboten, aber es ist wichtig zu beweisen, dass es sich — nicht um ein systematisches Einkommen handelt, — erklärt Rechtsanwältin Julija Saenko. — Wenn Sie auf Ihrem eigenen Grundstück pflanzliche Produkte angebaut haben — Gemüse, Obst, Beeren, Kräuter, Blumen — können Sie diese ohne Zertifikate, Lizenzen oder andere offizielle Dokumente verkaufen.»
Dafür müssen die folgenden wichtigen Bedingungen erfüllt sein:
— Die Fläche Ihres Grundstücks beträgt nicht mehr als fünfzig Ar (dies gilt als maximal zulässige Größe für einen privaten Hausgarten).
— Die zum Verkauf angebotenen Produkte wurden entweder vom Gärtner selbst oder von seinen Familienangehörigen angebaut (ohne Einsatz von bezahlten Arbeitskräften).
— Es darf keine Massenlieferungen oder die Nutzung von Arbeitskräften, Werbung und Steuerdokumente geben. Als Beleg dafür können die Anbauflächen dienen — zum Beispiel das Vorhandensein von fünf Kartoffelbeeten anstelle eines ganzen Feldes.
Wenn Sie jedoch tierische Produkte verkaufen — zum Beispiel Fleisch, Eier oder sogar Milch, — dann gelten hier andere Regeln. Aber wenn es sich nur um Dill und Gurken aus dem eigenen Garten handelt, brauchen Sie keine Probleme zu erwarten. Um Probleme mit den Kontrollbehörden zu vermeiden, sollten Sie sich absichern. Sie können eine Bescheinigung von der Gartenbaugenossenschaft einholen, dass Sie alle diese Punkte erfüllt haben. Allerdings wissen die Genossenschaften nicht immer, wie ein solches Dokument genau zu erstellen ist, also schreiben Sie es einfach in freier Form.
Wie Julija Saenko erklärt, können Gärtner zwischen saisonalen Märkten, lokalen Märkten, dem Verkauf über Geschäfte oder der Schaltung von Anzeigen im Internet wählen. Es ist jedoch zu beachten, dass Gärtner, die ihre Produkte regelmäßig ohne Registrierung als Einzelunternehmer verkaufen, mit einer Geldstrafe von 5 bis 20 € belegt werden können.