Stimmt es, dass hohe Zäune im Garten jetzt verboten sind?

Stimmt es, dass hohe Zäune jetzt verboten sind? Wenn ja, welche Höhe sollten sie haben?

Jekaterina Mlennik, Kostrowo

Antwortet Rechtsanwalt und Experte für Bodenrecht, Sergej Botscharow:

Es wurden keine neuen bundesweiten Verbote für blickdichte Zäune eingeführt — es handelt sich lediglich um Empfehlungen, die Gerichte bei Nachbarschaftsstreitigkeiten berücksichtigen können.

Für SNT (Gartenbaugenossenschaften)

Einfriedungen zwischen benach­barten Grundstücken müssen aus Maschendraht oder Gitter (z. B. Lattenzaun) sein, Hö­he 1,5 Meter. Gemäß SP 53.13330.2019 müssen Einfriedungen zwischen benachbarten Grundstücken durch­sichtig sein und eine Höhe von 1,2 bis 1,8 Me­ter haben.

Blickdichte Zäune sind nur auf der Seite von Straßen und Zufahrten erlaubt.

Für ISchS (individueller Wohnungsbau):

Für Grundstücke von ISchS und LPH mit der Kategorie «Siedlungsflächen» gibt es keine gesetzlichen Beschränkungen für die Zaunhöhe.

Man sollte sich an die PZZ (Landnutzungs- und Bebauungsregeln) der Gemeinde orientieren.

Siehe auch:
«Kein einziges Ei ist erfroren». Biologe sagte eine Invasion von Nacktschnecken im Moskauer Umland voraus.

Wichtig: Die Errichtung eines durchgehenden Zauns zwischen Nachbarn ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Nachbarn zulässig.

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