Stimmt es, dass hohe Zäune jetzt verboten sind? Wenn ja, welche Höhe sollten sie haben?
Jekaterina Mlennik, Kostrowo
Antwortet Rechtsanwalt und Experte für Bodenrecht, Sergej Botscharow:
Es wurden keine neuen bundesweiten Verbote für blickdichte Zäune eingeführt — es handelt sich lediglich um Empfehlungen, die Gerichte bei Nachbarschaftsstreitigkeiten berücksichtigen können.
Für SNT (Gartenbaugenossenschaften):
Einfriedungen zwischen benachbarten Grundstücken müssen aus Maschendraht oder Gitter (z. B. Lattenzaun) sein, Höhe 1,5 Meter. Gemäß SP 53.13330.2019 müssen Einfriedungen zwischen benachbarten Grundstücken durchsichtig sein und eine Höhe von 1,2 bis 1,8 Meter haben.
Blickdichte Zäune sind nur auf der Seite von Straßen und Zufahrten erlaubt.
Für ISchS (individueller Wohnungsbau):
Für Grundstücke von ISchS und LPH mit der Kategorie «Siedlungsflächen» gibt es keine gesetzlichen Beschränkungen für die Zaunhöhe.
Man sollte sich an die PZZ (Landnutzungs- und Bebauungsregeln) der Gemeinde orientieren.
Wichtig: Die Errichtung eines durchgehenden Zauns zwischen Nachbarn ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Nachbarn zulässig.