Ohne Bienen und Arbeitskräfte. Gärtner erwarten neue Verbote ab dem 1. September.

Ab dem 1. September 2025 werden bestimmte Aktivitäten auf Kleingärten verboten sein. Dies teilte Rechtsanwalt Erich Rath mit.

«Ab dem 1. September 2025 tritt ein Gesetz zur Regelung der Nutzung von Kleingärten in Kraft, — erinnerte er. — Die Initiatoren des Gesetzesentwurfs haben sich zum Ziel gesetzt, die Nutzung der Grundstücke in Kleingartenanlagen auf ihre eigentliche Bestimmung zurückzuführen. In erster Linie sieht das Gesetz ein Verbot der gewerblichen Nutzung von Kleingärten vor. Ab sofort können Eigentümer von Kleingärten auf diesen keine Hotels, Baumschulen, Imkereien, Lagerhäuser und andere gewerbliche Einrichtungen mehr errichten. Ursprünglich wurden Kleingärten den Bürgern für den persönlichen Bedarf zugewiesen, und eine gewerbliche Nutzung war nicht vorgesehen, sodass der Staat nun die Nutzung genauer überwachen wird.»

Gleichzeitig müssen sich Kleingärtner keine Sorgen um den Anbau von Gemüse, Obst, Kräutern, die Haltung von Hühnern, Enten, Gänsen, Kaninchen für den Eigenbedarf machen, fügte der Experte hinzu.

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«Jedoch wird es nicht erlaubt sein, Geflügel und landwirtschaftliche Nutztiere zu züchten sowie Gemüse und Obst zum Verkauf auf Kleingärten anzubauen, — bemerkte der Gesprächspartner. — Eine Ausnahme bildet der Verkauf von Ernteerträgen von Grundstücken mit einer Gesamtfläche von weniger als 50 Ar, sofern die Eigentümer für die Ernte keine fremden Arbeitskräfte in Anspruch genommen haben. In diesem Fall unterliegen die Einkünfte aus dem Verkauf der Ernte auch nicht der Besteuerung. Dies erleichtert die Situation derjenigen Kleingärtner erheblich, die nur einen Teil der geernteten Ernte absetzen.»

Insgesamt ist die zweckfremde Nutzung von Kleingärten ein ernstes Problem, und in einigen Fällen sind für solche Handlungen bereits gesetzliche Strafen vorgesehen. Zuvor berichteten wir über Objekte, die man auf seinem Kleingartengrundstück nicht bauen darf, um keinem Bußgeld zu entgehen. 

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