Im Jahr 2026 wird die Kontrolle über die Nutzung von Immobilien im Grünen deutlich strenger, und die Liste der Verstöße, für die man zahlen muss, wird erweitert, was mit dem Kampf um eine effiziente Nutzung der Flächen, ökologische Sicherheit und die Verringerung der Brandgefahr zusammenhängt. Vor Beginn der Gartensaison müssen die Eigentümer von Grundstücken und Häusern die neuen Anforderungen studieren, um sich auf strengere Kontrollen vorzubereiten. Es berichtet der leitende Rechtsberater für gerichtliche Arbeit, Jewgenij Danilow.
Eigentümer von Grundstücken aller Kategorien müssen auf die Änderungen vorbereitet sein, die folgende Bereiche betreffen:
- die ordnungsgemäße Nutzung des Landes (rechtzeitige Erschließung, Zweckbestimmung);
- die Instandhaltung des Geländes (Bekämpfung von Unkraut, Abfallentsorgung);
- die Einhaltung besonderer Vorschriften (Brandschutz, Umgang mit Tieren).
Inhaltsverzeichnis:
Wichtigste Änderungen
Zu den wichtigsten Änderungen im Jahr 2026 — die Erweiterung des Verantwortungsbereichs für gefährliche Pflanzen.
- Ab dem 1. März 2026 sind alle Eigentümer verpflichtet, gegen den Sosnowskyi-Bärenklau und andere invasive Arten vorzugehen, und nicht nur die Eigentümer von landwirtschaftlichen Flächen, wie es zuvor der Fall war. Die Nichterfüllung dieser Pflicht kann zu einer Strafe von 200 bis 500 € führen.
- Ab dem 1. März 2026 wird für Eigentümer von Grundstücken, auf denen auf landwirtschaftlichen Flächen Wälder liegen, die Pflicht eingeführt, einen Antrag zu stellen und ein Projekt zur Erschließung dieser Wälder zu entwickeln. Bei Nichtvorlage droht eine Strafe — von 10 bis 50 €.
Neben den grundlegenden Verstößen erwarten die Eigentümer von Grundstücken im Jahr 2026 auch weitere Sanktionen:
- Registrierung von Gebäuden: Ein Wohnhaus darf nur nach seiner Eintragung im Kataster genutzt werden. Ein Verstoß gegen diese Anforderung führt zu einer Strafe von 15 bis 20 €. Ab dem 1. März 2025 unterliegen auch festinstallierte Nebengebäude auf einem Fundament (Saunen, Garagen) der obligatorischen Registrierung.
- Historische Bestattungen: Ab dem 1. Januar 2026 ist der Eigentümer beim Auffinden nicht bestatteter Überreste auf dem Grundstück verpflichtet, innerhalb von drei Tagen die Polizei oder die örtliche Verwaltung zu informieren. Nach der Bestätigung, dass die Überreste Opfern eines Völkermords gehören, wird auf dem Grundstück ein Verbot von Bau- und Erdarbeiten verhängt.
- Haltung von Wildtieren: Es ist verboten, auf dem Grundstück Tiere aus der speziellen Liste zu halten (große Schlangen, Raubkatzen und andere). Bei Verstoß droht eine Strafe von 15 € und die Beschlagnahme des Tieres.
Was ist zu tun?
Um Risiken zu minimieren, wird empfohlen:
- Dokumente prüfen: Stellen Sie sicher, dass das Haus und alle baulichen Anlagen im Kataster eingetragen sind und in dem Auszug aus dem EGRN die Kategorie des Grundstücks und die Art der zulässigen Nutzung korrekt angegeben sind.
- Örtliche Vorschriften studieren: Machen Sie sich mit der Satzung Ihres SNT (DNP) sowie mit den Bebauungsregeln der Gemeinde vertraut. Diese enthalten die wichtigsten Anforderungen an die Zaunhöhe, das Verbot der Autowäsche und die Bekämpfung von Unkraut.
- Das Grundstück in Ordnung bringen: Beginnen Sie mit der Erschließung des Grundstücks, falls es neu ist; mähen Sie regelmäßig das Gras, vernichten Sie Bärenklau; vermeiden Sie die Lagerung von Bau- und Hausmüll.
- Brandschutzvorschriften einhalten: Halten Sie beim Aufstellen eines Grills oder beim Entzünden eines Feuers die vorgeschriebenen Abstände zu Gebäuden und Bäumen ein und halten Sie Löschmittel bereit.
- Nutzen Sie die «Datscha-Amnestie»: Zur Legalisierung von zuvor errichteten Gebäuden können Sie ein vereinfachtes Verfahren nutzen, das bis 2031 verlängert wurde.
Bußgelder für häufige Verstöße für Eigentümer von Immobilien im Außenbereich im Jahr 2026
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Art des Verstoßes |
Höhe der Geldbuße für Bürger |
Rechtliche Grundlage |
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Nichterschließung des Grundstücks innerhalb von 3 Jahren nach dem Erwerb |
1–1,5% des Katasterwerts (mindestens 200 €) oder |
Art. 8.8 KoAP RF |
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Nicht bestimmungsgemäße Nutzung (z.B. Geschäft auf IZhS-Grundstück) |
0,1–0,3% des Katasterwerts (mindestens 20 €) |
Art. 8.8 KoAP RF |
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Nichtvernichtung des Sosnowskyi-Bärenklau |
200–500 € (regionale Bußgelder, z.B. 50 € in MO) |
Regionalgesetzgebung |
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Anbau von Rauschgiftpflanzen (bis zu 10 Pflanzen) |
30–50 € oder Arrest bis zu 15 Tagen |
Art. 10.5.1 KoAP RF |
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Unsachgemäße Abfallentsorgung (Lagerung von Müll) |
20–30 € |
Regional-/Kommunalrecht |
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Verstoß gegen die Vorschriften für offenes Feuer (Grill, Lagerfeuer) |
50–150 € |
Brandschutzbestimmungen, Art. 20.4 KoAP RF |
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Autowäsche an unerlaubter Stelle |
30–50 € (z.B. in der Moskauer Oblast) |
Regionale Vorschriften zur Ortsgestaltung |
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Überschreitung der zulässigen Zaunhöhe zwischen Grundstücken |
20–50 € |
Satzung des SNT, örtliche Vorschriften |