Jetzt nur noch mit Adresse. Neue Normen von Rosreestr im Rahmen der «Datscha-Amnestie»

Rosreestr hat am 1. Februar 2026 eine entscheidende Änderung im Verfahren zur Immobilienregistrierung im Rahmen der «Datscha-Amnestie» eingeführt: obligatorische vorherige Adresszuweisung. Speziell für Katasteringenieurin Alexandra Kortyschewa erläuterte, was die Datscha-Besitzer nun bei der Dokumentenerstellung tun müssen.

«Das vereinfachte Verfahren zur Rechtsregistrierung für Objekte des individuellen Wohnungsbaus, bekannt als „Datscha-Amnestie“, hat am 1. Februar 2026 eine wesentliche Anpassung erfahren, — erzählt die Expertin. — Der Föderale Dienst für staatliche Registrierung, Kataster und Kartographie (Rosreestr) hat eine neue verbindliche Anforderung eingeführt, die die Reihenfolge der Handlungen für die Antragsteller grundlegend verändert. Künftig wird der erste und unbedingte Schritt des Verfahrens die offizielle Adresszuweisung an das Immobilienobjekt durch die lokalen Selbstverwaltungsorgane sein».

Was man über die neuen Anforderungen wissen muss

Diese administrative Neuerung bedeutet, dass der Eigentümer vor der Einreichung der Unterlagen bei Rosreestr einen offiziellen Beschluss der lokalen Verwaltung über die Zuweisung einer Postadresse für das Objekt einholen muss.

«Ohne dieses Dokument wird der Antrag auf Durchführung der staatlichen Katastererfassung und staatlichen Eigentumsregistrierung ausgesetzt, — warnt die Ingenieurin. — Somit wird die Anfrage bei der Gemeindeverwaltung oder über das Multifunktionale Zentrum (MFC) zur Adressierungsentscheidung zum Ausgangspunkt der gesamten nachfolgenden Legalisierung.

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Die neue Norm soll die vollständige und endgültige Integration aller neu registrierten Gebäude in den einheitlichen Adressraum der Russischen Föderation von Anfang an gewährleisten. Die gesamte weitere technische Dokumentation, einschließlich des technischen Plans, wird vom Katasteringenieur bereits für das Objekt mit der genehmigten offiziellen Adresse erstellt, was Fehler und Missverständnisse bei der Eintragung der Daten in das Register vermeidet».

Wozu die neuen Anforderungen eingeführt wurden

«Die Reform schließt den Systematisierungsprozess der „Datscha-Amnestie“ ab, indem sie sie vom Modus der Erstlegalisierung in den Modus der endgültigen Registrierung gemäß den allgemeinen Verwaltungsvorschriften überführt, — sagt Alexandra Kortyschewa. — Dies wird die Qualität und Strukturiertheit der Daten im Einheitlichen Staatlichen Immobilienregister (EGRN) verbessern, eine eindeutige Identifizierung jedes Objekts gewährleisten und seine weitere Erfassung in allen angrenzenden staatlichen Informationssystemen vereinfachen, einschließlich der Systeme für Besteuerung, Bereitstellung von Versorgungsdienstleistungen und Stadtplanung».

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