«Die Datscha-Amnestie» soll bis Ende 2031 verlängert werden. Die Initiative betrifft Gebäude und Anlagen, die zum Gemeinschaftseigentum von Gartenbau- und Kleingartenvereinen gehören, die vor 2004 errichtet wurden. Derzeit können sie im vereinfachten Verfahren in das Kataster eingetragen und die staatliche Registrierung der Rechte vorgenommen werden. Allerdings endet die Geltung der Regelung am 1. Januar 2024, was bedeutet, dass die Bauten nur noch gerichtlich registriert werden können.
Derzeit reichen für die Eintragung solcher Objekte ein rechtsbegründendes Dokument, eine Erklärung des Vorsitzenden der SNT (Gartenbaugenossenschaft) und kein technischer Plan aus, erläuterte der Abgeordnete der Staatsduma, Vorsitzende des Datschniki-Verbands von Podmoskowje, Nikita Tschaplin. Er fügte hinzu, dass zum Gemeinschaftseigentum Straßen, Stromleitungen, Spielplätze, Lager und Inventar gehören.
«Die Datscha-Amnestie ist eine hervorragende Lösung zur Verbesserung öffentlicher Einrichtungen. Viele SNT (Gartenbaugenossenschaften) haben nicht genügend Mittel für die Instandhaltung und Modernisierung ihrer Gemeinschaftsgebäude und -anlagen. Die Amnestie ermöglicht es, den Prozess der Mittelbeschaffung für die Rekonstruktion und Modernisierung solcher Objekte durch die Formalisierung ihres rechtlichen Status zu beginnen. Ein weiterer wichtiger Punkt: Die Datscha-Amnestie trägt zur Erhaltung des historischen und kulturellen Werts von Gebäuden und Anlagen bei, die zum Gemeinschaftseigentum gehören» , — fügte der Parlamentarier hinzu.
Laut seinen Worten verfügen viele SNT, insbesondere ältere, über Objekte mit historischer und kultureller Bedeutung und werden zu Zeugnissen der Geschichte und des nationalen Erbes. Die Amnestie ermöglicht es, solche Objekte zu erhalten und zu schützen, indem ihnen ein rechtlicher Status und die notwendige Unterstützung für Restaurierung und Erhaltung gewährt werden.