Zunächst sollten Sie einen Antrag an den Vorsitzenden (den Vorstand) des Gartenbauvereins richten und folgende Fragen stellen:
- Wie wird die Stromversorgung der Gartenparzellen in der Vereinigung geregelt; gibt es durch die Mitgliederversammlung genehmigte Regelungen und Normen für die Installation von individuellen Messgeräten (im Folgenden — Zähler);
- Wird die Wartung von Zweitarifzählern durch das Energieversorgungsunternehmen unterstützt, mit dem der Gartenbauverein einen Vertrag abgeschlossen hat;
- Im Falle der Wartung: Ist der Abschluss von Direktverträgen mit den Stromlieferanten möglich.
Bedingungen für den Abschluss eines Direktvertrags:
- Das Grundstück (im Folgenden — GSt) und das Haus sind als Eigentum eingetragen und im Rosreestr registriert;
- Der Zähler befindet sich außerhalb des GSt.
Die bei dem Energieversorgungsunternehmen einzureichenden Unterlagen:
- Personalausweis des Antragstellers, sofern dieser Eigentümer des GSt und des Hauses ist;
- Steueridentifikationsnummer oder Sozialversicherungsnummer;
- Auszug aus dem Einheitlichen Staatlichen Register der Immobilien (EGRN);
- Antrag auf Vertragsabschluss (dieser kann elektronisch über das Kundenportal auf der Website des Energieversorgungsunternehmens oder persönlich in einer seiner Geschäftsstellen eingereicht werden);
- Unterlagen zum Zähler (technisches Datenblatt, Eichnachweise usw.);
- Abgleichprotokoll der Zählerstände (wird unter Beteiligung des Vorsitzenden des Gartenbauvereins erstellt und von ihm unterzeichnet; für die Ausstellung des Dokuments müssen die Zählerstände abgelesen werden);
- Bescheinigung über die technische Anbindung und die Abgrenzung der bilanziellen Zuordnung;
- Entwurf des Direktvertrags mit dem Energieversorger, unterzeichnet vom Mitglied des Gartenbauvereins selbst.