Können Nachbarn Klage einreichen wegen der im Boden verbliebenen Wurzeln?

Vor 4 Jahren haben wir eine Weide gefällt. Können die Nachbarn wegen der verbliebenen Wurzeln unter der Erde, die in ihr Grundstück eingedrungen sind, Klage einreichen?

Antwortet Rechtsanwalt Sergej Seliwankin:

Der Sinn der Einreichung einer Klage gemäß der formulierten Frage ist nicht ganz klar. Wenn die Nachbarn 4 Jahre nach dem Fällen der Weide irgendwelche Wurzeln auf ihrem Grundstück (im Folgenden — Gd) entdeckt haben, dann müssen sie noch beweisen können, dass diese «plötzlich» gefundenen Wurzeln Ihre sind, sowie welchen Schaden sie ihrem Gd zugefügt haben.

Darüber hinaus beträgt gemäß den Artikeln 196 und 200 des Zivilgesetzbuchs der Russischen Föderation die allgemeine Verjährungsfrist 3 Jahre ab dem Tag, an dem die Person von der Verletzung ihres Rechts und davon, wer der richtige Beklagte für eine Klage zum Schutz dieses Rechts ist, erfahren hat oder hätte erfahren müssen.

Daher können die Nachbarn keine Klage einreichen.

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