Kann der Grundstückseigentümer wegen eines nicht geräumten Weges bestraft werden?

Der Datschnbesitzer, der mitten im Winter sein Grundstück besuchen möchte, wird bei seiner Ankunft höchstwahrscheinlich auf ein schmerzlich vertrautes Bild stoßen. Den Weg zu seinem eigenen Gartentor muss er sich höchstwahrscheinlich selbst freischaufeln. Aber das ist noch nicht alles. Oft erfährt er auch, dass die Räumung des Weges zu seinem Besitz zu seinen direkten Pflichten gegenüber der SNT gehört und ihm bei Nichterfüllung eine Strafe auferlegt wird. Was soll er in einem solchen Fall tun?

Antwort: Rechtsanwalt Sergei Kolomijzew:

— Solche Fälle sind zwar selten, aber sie offenbaren eine Menge Nuancen. Ja, niemand hat das Recht, den Datschnbesitzer zu bestrafen oder auf andere Weise zu sanktionieren, weil er nicht regelmäßig den Schnee von der Straße neben seinem Grundstück räumt. Geldbeträge von ihm einzuziehen ist nur über Beiträge möglich, mit denen dann die Räumarbeiten durchgeführt werden. 

Ein Artikel über die Notwendigkeit der regelmäßigen Reinigung der Straßen im gesamten SNT mit Angabe der Kostenberechnung muss jedoch im Budget jeder Genossenschaft enthalten sein. Denn gemäß den derzeit geltenden Brandschutzbestimmungen (Punkte 71 und 75), die im Januar 2021 in Kraft getreten sind, müssen auf dem Gebiet jedes SNT als juristischer Person alle vorhandenen Durchfahrten regelmäßig von Schnee geräumt werden, um eine behindertenfreie Durchfahrt für Spezialfahrzeuge zu jedem Haus im Notfall zu gewährleisten. Wenn dies nicht gewährleistet ist, droht dem SNT eine Geldstrafe von 1.500 bis 4.000 € (Artikel 20.4 des Gesetzbuchs über Ordnungswidrigkeiten der Russischen Föderation).

Siehe auch:
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