Wird nicht abgerissen? So wird man ein illegales Hotel in der Kleingartenanlage los.

Der Bau von Minihotels auf Garten- und Datscha-Grundstücken ist in Russland längst zu einer weit verbreiteten Praxis geworden. Besonders in Regionen, in denen die lokale Bevölkerung vom Tourismus lebt. Die Geschichte ist zwar häufig, aber fast immer illegal. Grundstücksanwalt Alexander Gorjainow erklärte, in welchen Fällen in der Kleingartenanlage ein Mini-Hotel entstehen kann und wie man ein illegales Gebäude beseitigt.

Der Experte erinnert daran: Die Baubarkeit eines Objekts hängt in erster Linie von seiner Art der zulässigen Nutzung ab. Wenn das Grundstück eine solche Art der zulässigen Nutzung aufweist, die die Errichtung eines Mini-Hotels (Code 4.7 Hotelbetrieb) zulässt, dann ist der Bau eines solchen Objekts zulässig.

Die Arten der zulässigen Nutzung werden durch die Bebauungspläne im Rahmen der Flächennutzungs- und Bebauungsordnung der Gemeinde festgelegt. «Allerdings gewähren die Gemeinden eine solche Möglichkeit in der Praxis nicht. Für Gebietszonen, die für den Garten- und Gemüseanbau bestimmt sind, werden neben den gleichnamigen Nutzungsarten nur solche Arten aufgenommen, die eine Hilfsfunktion haben. Also das, was den Betrieb der Kleingartenanlage sicherstellt,—sagt der Jurist.—Das ist ein logischer Ansatz, denn die Gartenbau- und Gemüseanbaugebiete sind ihrem Wesen nach für die Erholung und den Anbau landwirtschaftlicher Erzeugnisse gedacht, nicht für die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten, zu denen auch das Hotelgewerbe gehört. Aber es ist nicht auszuschließen, dass irgendwo in unserem riesigen Land eine solche Möglichkeit in den Flächennutzungs- und Bebauungsordnungen vorgesehen ist. Mir sind solche noch nicht untergekommen».

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Und was ist, wenn der Nachbar bereits begonnen hat, sein Datscha-Haus in ein Mini-Hotel umzubauen? Wenn die Möglichkeit des Baus solcher Objekte in der Kleingartenanlage nicht vorgesehen ist, handelt es sich aus rechtlicher Sicht um einen eigenmächtigen Bau (Art. 222 des Zivilgesetzbuches der Russischen Föderation). Das bedeutet, dass das Objekt entweder abgerissen oder an die festgelegten Anforderungen angepasst werden muss. Nachbarn haben das Recht, eine Klage auf Abriss eines solchen Bauwerks einzureichen, mit guten Chancen auf ein positives Urteil.

Man muss jedoch verstehen, dass der Abriss selbst illegaler Objekte—bereits eine ultima ratio ist. Das Gericht wird zunächst alles tun, um herauszufinden, ob das Mini-Hotel wieder in ein Garten- oder Datscha-Haus umgewandelt werden kann.

«Man muss darauf vorbereitet sein, dass anstelle einer Abrissverfügung für das Gebäude eine Entscheidung getroffen wird, es an die zulässige Nutzungsart anzupassen. Und dann ist ein Abriss nur möglich, wenn das Objekt nicht den festgelegten Anforderungen entspricht.» — fasste Gorjainow zusammen.

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