Laut den neuesten Umfragen des WZIOM haben mindestens 25 Prozent der russischen Bürger beiderlei Geschlechts in den letzten zwei Jahren mindestens einmal geangelt. Datscha und Angeln — sind mehr als vereinbar: Manche graben eigens einen Teich auf dem Grundstück, setzen dort Fische ein und fangen sie dann, ohne die Datscha-Grenzen zu verlassen, während andere alle nahegelegenen Gewässer erkunden — von stillen Teichen bis zu schnellen Bächen und Flüssen. Doch viele quält nach wie vor die Frage: Muss man eine Lizenz erwerben, um nicht für das Hobbyangeln bestraft zu werden?
Antwort: Rechtsanwalt Sergei Kolomijzew:
— Ich möchte daran erinnern, dass am 1. Januar 2020 das Gesetz über das Hobbyangeln Nr. 475-FZ in Kraft getreten ist, wonach das gesamte Gebiet der Russischen Föderation als Zone des freien Angelns gilt. Das heißt, alle öffentlichen Gewässer, an denen das Angeln nicht verboten ist, müssen für alle Interessierten kostenlos und ohne Vorlage von Lizenzen oder anderen Dokumenten zugänglich sein. Ich möchte nur anmerken, dass dieses Recht bereits zuvor im Wassergesetzbuch der Russischen Föderation verankert war, aber da viele Privatpersonen begannen, den öffentlichen Zugang zu Gewässern zu blockieren, musste alles in einem separaten Gesetz festgelegt werden.
Die Gebühr kann jetzt also nur von den Eigentümern ordnungsgemäß ausgewiesener kostenpflichtiger Gewässer erhoben werden, und für deren Eigentümer ist die Lizenzierung obligatorisch.
Dabei muss man natürlich bedenken: Verstöße gegen die Regeln des Hobbyangelns — Angeln mit wildernden Methoden, Angeln während der Laichzeit usw. — sind selbstverständlich strafbar. Außerdem hat der Hobbyangler laut Gesetz kein Recht, seinen Fang zu verkaufen, sondern darf ihn nur zur Befriedigung persönlicher Bedürfnisse nutzen — auch das sollte man nicht vergessen.