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Welche Objekte sind von der Steuer befreit?
Von der Besteuerung befreit sind im EGRN registrierte Wirtschaftsgebäude mit einer Fläche von bis zu 50 Quadratmetern, die für den hauswirtschaftlichen Bedarf der Eigentümer bestimmt sind. Zu diesen Objekten gehören:
- Wirtschaftsblöcke und Schuppen;
- Saunakomplexe;
- Gewächshäuser;
- Überdachungen;
- unterirdische Keller;
- Wasserentnahmeanlagen (Brunnen).
Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, um keine Steuer für das Wirtschaftsgebäude zu zahlen?
Um die Steuerbefreiung zu erhalten, müssen die folgenden Anforderungen erfüllt werden:
- Das Gebäude muss sich auf einem Grundstück befinden, das für private Nebenerwerbslandwirtschaft, Gartenbau, Gemüseanbau oder individuellen Wohnungsbau vorgesehen ist.
- Das Objekt darf nicht zu kommerziellen Zwecken genutzt werden.
- Die Vergünstigung gilt nur für ein Gebäude pro Grundstück.
Bei Vorhandensein mehrerer Wirtschaftsgebäude mit einer Fläche von weniger als 50 m² auf dem Grundstück unterliegen das zweite und die folgenden Gebäude der Besteuerung zum Basissatz von 0,1%.
Wie kann die Steuer für ein Wirtschaftsgebäude vermieden werden?
Eigentümer müssen keine speziellen Anträge stellen, um die Vergünstigung zu erhalten — die Steuerbehörde erhält die Informationen automatisch über das System des behördenübergreifenden Austauschs mit Rosreestr.
Quellen: