Die Einrichtung einer Imkerei — ist keine einfache Sache und bringt viele Mühen mit sich. Es ist nicht einfach, einen Bienenstock zu kaufen und Honig zu schleudern, es ist die Einführung in einen ganzen landwirtschaftlichen Zweig, der nach eigenen Gesetzen lebt und eine Reihe von Anforderungen an Imker stellt. Welche genau und wie sind diese einzuhalten?
Antwort: Rechtsanwalt Sergei Kolomijzew:
— Wenn Sie sich unbedingt entschlossen haben, Imkerei zu betreiben, und sich Ihr Grundstück für die Bienenhaltung nur innerhalb der Grenzen einer nichtgewerblichen Gartenbaugenossenschaft befindet, dann ist von Ihnen in erster Linie die Sicherheit der Nachbarn zu gewährleisten. Der geltende Regelwerkskodex SP 53.13330.2019 verlangt die Errichtung eines Zauns entlang der Grenzen, die an benachbarte Grundstücke angrenzen, mit einer Höhe von mindestens 2,5 Metern. Ein Verstoß kann mit einer Geldstrafe von bis zu 50 Euro und einem Verbot dieser Art von Tätigkeit geahndet werden.
Wenn dieser Punkt in Ordnung ist, kann man die Imkerei anmelden und einen speziellen Pass dafür erhalten. Dazu muss man sich an die örtliche Verwaltung wenden und an den leitenden Gesundheitsinspektor des Bezirks einen Antrag in freier Form mit der Bitte um Registrierung der Imkerei schreiben, wobei unbedingt die genaue Adresse und die Anzahl der Bienenvölker, über die Sie verfügen, anzugeben sind.
Innerhalb von 30 Arbeitstagen sollten Sie eine Antwort erhalten, dass die Imkerei registriert und in das Register eingetragen wurde. Dann, ebenfalls innerhalb von 30 Arbeitstagen, muss ein Vertreter des Veterinärdienstes zu Ihnen kommen, dem Sie die Imkerei zeigen müssen. Seine Aufgabe — ist es, eine ordnungsgemäße Untersuchung durchzuführen: den Gesundheitszustand der Bienenvölker zu beurteilen, eine Überprüfung der von Ihnen verwendeten Ausrüstung usw. vorzunehmen. Am Ende gibt er entweder Ratschläge zur Führung der Imkerei oder eine Reihe von Anordnungen zur Beseitigung der festgestellten Mängel und Fehler. In einem solchen Fall wird ihm eine Frist für deren Beseitigung gesetzt und eine erneute Untersuchung durchgeführt.
Nach Abschluss der Untersuchung wird ein Imkerei-Pass ausgestellt, und somit wird sie legal. Denken Sie daran: Ein solcher Pass ist nur gültig, wenn er das Siegel und die Unterschrift des leitenden Veterinärinspektors des Bezirks trägt.