Für welche Gartengeräte können Sie als Kleingärtner bestraft werden?

Gartengeräte — ein wesentlicher Bestandteil des Kleingartenalltags. Rasenmäher, Motorhacke, elektrische Sense, verschiedene Trimmer, Schneefräsen, Pumpen — die Liste ließe sich lange fortsetzen — erleichtern und vereinfachen das Leben des Kleingärtners. Allerdings können sie es auch erschweren, wenn sie Anlass für ein Bußgeld geben. Wie ist das möglich? Und wie können Sie unnötige Ausgaben vermeiden?

Antwort: Rechtsanwalt Sergei Kolomijzew:

— Gartengeräte können zu einem Bußgeld führen, wenn sie zu unerlaubten Zeiten verwendet werden, also Lärm verursachen, der Nachbarn stört. Ein Bundesgesetz über Ruhestörung gibt es, wie gesagt, derzeit nicht, solche Fragen werden jedoch durch lokale Gesetze geregelt. In der Oblast Moskau beispielsweise gilt das Gesetz „Über die Sicherstellung von Ruhe und Frieden der Bürger…“ vom 7. März 2014 Nr. 16.2014-OZ. Demnach darf auf Grundstücken innerhalb des SNT an Werktagen von 21:00 Uhr bis 08:00 Uhr und an Wochenenden und Feiertagen von 22:00 Uhr bis 10:00 Uhr kein Lärm verursacht werden. In anderen Regionen erhalten Sie diese Informationen auf den Websites der lokalen Verwaltungen. Wenn also ein Kleingärtner im Moskauer Umland am Samstag um 23:15 Uhr den Rasen mähen oder um Mitternacht mit einer Motorhacke ein Beet pflügen möchte, riskiert er ein Bußgeld von 10 € bis 30 €.

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Ein weiterer heikler Faktor in diesem Zusammenhang ist der Lärmpegel, der von Gartengeräten erzeugt wird. Wenn man möchte, kann man an diesem Pegel etwas auszusetzen finden. Die gesetzliche Obergrenze liegt hier bei 100 Dezibel. Daher ist es beim Kauf eines Rasenmähers oder einer Kettensäge sinnvoll, sich nach diesem Parameter zu erkundigen. Einfach — um Probleme zu vermeiden.

Und noch ein Punkt, der die Besitzer von Einachsschleppern betrifft. Versuchen Sie, auch mit dem serienmäßigen Fahradapter nicht auf den Seitenstreifen von Autobahnen oder Landstraßen zu fahren. Den Mitarbeitern der Gosawtoinspekzija sind Einachsschlepper im Grunde genommen egal, da sie formell kein Fortbewegungsmittel sind, aber wie so oft liegt der Teufel im Detail. In der Gerichtspraxis sind Fälle dokumentiert, in denen Hobbygärtner für solche Fahrten Beträge von 50 bis 150 € zahlen mussten. Die Gosawtoinspektoren haben — völlig zu Recht — den Einachsschlepper als einachsigen Traktor eingestuft, und folglich muss der Fahrer einen Traktorführerschein besitzen. Aber natürlich hatten die Ertappten keinen, weshalb sie das Bußgeld zahlen mussten.
 

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