Die in Kraft getretenen neuen Strafmaßnahmen gegen Datscha-Besitzer betreffen natürlich auch den Brandschutz. Von nun an werden das Entzünden von offenem Feuer, das Zubereiten von Schaschlik und das Verbrennen von unnötigem Müll strenger geregelt. Und was ist mit dem eigentlichen Datscha-Haus? Früher war der Datscha-Besitzer verpflichtet, auf dem Grundstück ein spezielles Wasserfass und einen Feuerlöscher zu haben. Wie sieht es damit jetzt aus? Wir klären das mit Experten.
Antwort: Rechtsanwalt Sergei Kolomijzew:
— Nun, der Gerechtigkeit halber sei gesagt, dass das Wasserfass durch lokale Vorschriften im Rahmen von SNT und Datscha-Kooperativen vorgeschrieben war — es gab keine bundesgesetzliche Regelung dazu. Die neuen, kürzlich in Kraft getretenen «Brandschutzvorschriften der Russischen Föderation» besagen jedoch ausdrücklich, dass der Datscha-Besitzer weder zu Hause noch auf dem Grundstück oder in einem anderen Gebäude ein Wasserfass oder einen Feuerlöscher haben muss. Daher wird niemand wegen des Fehlens eines Feuerlöschers bestraft. Ja, es wird empfohlen, Feuerlöschmittel zu haben, aber es wird nur empfohlen, nicht vorgeschrieben. Dabei ist die Liste solcher Mittel ebenfalls nicht festgelegt und bleibt dem Ermessen des Grundstückseigentümers überlassen. Aber die Leitung des SNT ist verpflichtet, auf dem Gelände der Genossenschaft Brandschutzposten zu unterhalten, die mit Feuerlöschern, Brechstangen, Sandkästen, Äxten sowie einem Löschwasserteich ausgestattet sind.
Kommentiert Ingenieur Michail Kudrjaschow:
— Die relative Liberalisierung dieser Vorschriften, die den Datscha-Besitzer nicht verpflichtet, einen Feuerlöscher anzuschaffen, hängt mit praktischen Erfahrungen zusammen. Leider ist der einzige Weg, einen Brand in einem Datscha-Haus zu löschen, das rechtzeitige Erkennen des Feuers. Ist dieser Moment verpasst, droht Unglück. Wenn die Hausverkleidung oder das Dach brennt, sind die Chancen, den Brand mit einem Feuerlöscher zu bekämpfen, praktisch gleich null. Daher werden Feuerlöscher nur empfohlen und ihr Vorhandensein ist freiwillig. Darüber hinaus empfehlen Brandschutzinspektoren jetzt meistens die Installation von Sensoren, die auf Temperaturanstieg oder Rauchentwicklung reagieren. Sie haben eine autonome Stromversorgung und vor allem eine akustische Alarmanlage, die es ermöglicht, Maßnahmen zu ergreifen, auch wenn der Hausbesitzer nicht anwesend ist. Solche Ratschläge sollte man besser befolgen.