Rechtsanwalt Piljuk hat die Pflanzen aufgelistet, die auf der Datscha verboten sind.

Rechtsanwalt Dmitri Piljuk hat die Pflanzen aufgelistet, für deren Anbau Bürgern eine Geldstrafe oder strafrechtliche Verantwortung drohen kann. Er teilte dies der «Wetschernjaja Moskwa» mit.

In den letzten Tagen wurde die Liste der verbotenen Pflanzen um eine dekorative Rankpflanze erweitert – die Dreifarbige Prunkwinde (Ipomoea tricolor). Wie bekannt wurde, enthalten die Samen dieser Blume halluzinogene und narkotische Substanzen. 

Dennoch ist es den Gärtnern neben der Prunkwinde auch verboten, auf dem Grundstück Minze, Kamille, Löwenzahn und einige Ambrosia-Arten anzubauen. Laut dem Experten kann dafür eine Geldstrafe von 3 € bis 5 € verhängt werden. Darüber hinaus droht eine Ordnungsstrafe für die Weigerung, Disteln, Sosnowskyi-Bärenklau und Ackergänsedistel sowie psychotrope Substanzen enthaltende Pflanzen vom Grundstück zu entfernen.

Laut dem Experten wurden mindestens 12 Positionen zur Liste der verbotenen Kulturen hinzugefügt, darunter alle Pilze mit Psilocybin, Mohn und die Hawiianische Rose. 

«Für die Verbreitung solcher Kulturen auf Ihrem Grundstück können die Geldstrafen bis zu 3.000 € betragen, außerdem sind gemeinnützige Arbeit oder Freiheitsstrafen von bis zu 480 Stunden vorgesehen», — sagte er.

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Zuvor wurde berichtet, dass die dekorative Rankpflanze, bekannt als Dreifarbige Prunkwinde, in die Liste der Pflanzen aufgenommen wurde, die der staatlichen Kontrolle unterliegen. Die Höchststrafe für ihren Anbau — zwei Jahre Freiheitsstrafe. 

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