Von der Großmutter blieb eine Datscha, aber das Häuschen ist als Eigentum nicht eingetragen. Bis zu welchem Datum können Sie das ohne Gericht, im vereinfachten Verfahren erledigen?
— «Datscha-Amnestie» für Wohn- und Gartenhäuser ist noch gültig, sie wurde bis zum 1. März 2031 verlängert, — präzisiert Juristin Oksana Bondarewitsch. — Das vereinfachte Verfahren zur Erlangung des Eigentumsrechts an nicht legalisierten Objekten ist sehr gefragt. Bis heute wenden sich Erben an Juristen, die das Recht auf das rechtmäßige Eigentum übernehmen müssen. Oft stellt sich heraus, dass Großeltern oder Eltern das Objekt ohne rechtliche Grundlage besaßen.
Früher hätten Sie in einer solchen Situation vor Gericht gehen müssen, ernsthafte Summen für einen Anwalt und die Vorbereitung von Dokumenten ausgeben müssen. Mit der Datscha-Amnestie ist alles einfacher: Sie müssen einen technischen Plan bestellen, die Unterlagen für das Grundstück, einen Auszug aus dem Hofbuch vorlegen, die staatliche Gebühr bezahlen und einen entsprechenden Antrag beim MFC einreichen. Wenn die Datscha-Amnestie von einem Erben durchgeführt wird, muss er den Erbschein des Eigentums des ehemaligen Hausbesitzers vorlegen.