Es kommt häufig vor, dass ein Gärtner für schwierige oder schwere Arbeiten Fachleute engagiert. Und er hat nicht immer die Möglichkeit, den Fortgang dieser Arbeiten ständig zu kontrollieren. An sich wäre das nicht schlimm, aber wenn die Arbeiter plötzlich Schaden beim Nachbarn verursachen? Wer müsste dann vor ihm Rechenschaft ablegen?
Der Jurist Sergej Kolomijzew antwortet:
— Leider vernachlässigen viele Gärtner beim Engagement von Fachkräften die einfachste Bedingung — den Abschluss eines entsprechenden Vertrags. Dabei bietet jede juristische Person, die verschiedene Dienstleistungen anbietet, z. B. Bau und Renovierung von diversen Gartenobjekten, in der Regel einen solchen Vertrag an. Darin ist detailliert festgelegt, wofür der Arbeiter und wofür der Auftraggeber haftet. Wenn der Auftraggeber mit einem solchen Vertrag nicht einverstanden ist, kann er eine eigene Version vorschlagen, in der die Haftung der Parteien wiederum ausführlich beschrieben wird. Allerdings ist in diesem Fall die Zustimmung der anderen Partei und eine notarielle Beglaubigung des Dokuments erforderlich.
Im Falle einer Schädigung des Nachbarn — bei abgeschlossenem Vertrag — wird der Schadensersatz gemäß dem Vertrag durch das Gericht festgesetzt. Fehlt ein Vertrag, wenn der Gärtner die Dienste von sogenannten «Schwarzarbeitern», Gastarbeitern und dergleichen in Anspruch genommen hat, ersetzt den Schaden gemäß Absatz 1 von Artikel 1068 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Russischen Föderation nur der Auftraggeber. Denken Sie daran und scheuen Sie sich nicht vor Formalitäten; andernfalls riskieren Sie erhebliche zusätzliche Verluste.