Jeder Mensch träumt von einer eigenen Wohnung. Man kann sie auf dem Sekundärmarkt oder im Neubau kaufen. Die letztere Option hat den Vorteil – der Mensch erwirbt eine ‚saubere‘ Wohnung. Dabei ist die Wohnung vom Bauträger günstiger als die ‚Bestandswohnung‘. Aber es gibt Punkte, auf die Sie beim Kauf einer Neubauwohnung achten müssen.
Inhaltsverzeichnis:
Überprüfung des Bauträgers
Jedes Bauunternehmen veröffentlicht auf seiner Website Informationen über seine Tätigkeit. Daher sollten Sie die Überprüfung damit beginnen. Aus dem Bereich ‚Über das Unternehmen‘ können Sie erfahren, wie lange das Unternehmen bereits am Markt tätig ist und welche Objekte es gebaut hat. Sehen Sie sich auch die Liste der wichtigsten Partner des Unternehmens an. Wenn sich große Investoren darunter befinden, ist das ein enormer Vorteil.
Sie können auch Foren lesen, das Register einsehen, in dem jedem Unternehmen eine Bewertung zugewiesen ist, und Websites besuchen, die Bewertungen über Bauträger veröffentlichen: .
Abschluss des Vertrags mit dem Bauunternehmen
Wenn die Reputation des Unternehmens in Ordnung ist und die Wohnung dem Käufer zusagt, kann der Vertrag unterzeichnet werden. Es gibt drei Möglichkeiten, eine Immobilie zu kaufen:
- Nach einem Abtretungsvertrag. Das Dokument wird erstellt, wenn die Wohnung von einem Co-Investor gekauft wird. Der Käufer muss das Original des Abtretungsvertrags, die schriftliche Zustimmung des Unternehmens, die Zahlungsbestätigungen und das Übergabeprotokoll der Unterlagen in Händen halten.
- Nach einem Vertrag mit einer Wohnungsbaugenossenschaft. Das Dokument wird mit schriftlicher Zustimmung der künftigen Wohnungseigentümer erstellt. Der Käufer zahlt Beiträge, mit denen seine zukünftige Wohnung gebaut wird.
- Nach einem Vertrag über die Beteiligung am Wohnungsbau (DDU). Die beliebteste Option zum Erwerb einer Wohnung auf dem Primärmarkt. Der Käufer schließt einen Vertrag mit dem Bauträger und wird Investor beim Bau des Hauses.
Der Vertrag wird bei Rosreestr registriert. Der Käufer und das Bauunternehmen erhalten jeweils ein Exemplar, das dritte befindet sich im Register.
Unterzeichnung des Übergabeprotokolls der Wohnung
Das Protokoll wird für die Registrierung der Wohnung benötigt. Vor der Unterzeichnung des Dokuments wird der Käufer zur Besichtigung der Wohnung eingeladen. Vergessen Sie nicht, dass Sie die Abnahme mit aller Verantwortung durchführen müssen. Wenn Sie ohne Prüfung unterschreiben, werden spätere Reklamationen gegenüber dem Bauträger nicht akzeptiert.
Alle Räume müssen den sanitären und baulichen Vorschriften entsprechen. Überprüfen Sie die technischen Anlagen, die Elektroinstallation, die Fehlerfreiheit von Türen und Fenstern, die Ebenheit von Decke, Boden und Wänden. Festgestellte Mängel werden dem Protokoll beigefügt. Das Unternehmen muss die Mängel beseitigen und zu einer erneuten Besichtigung einladen.
Eintragung des Eigentumsrechts
Der Vorgang ist einfach und besteht aus den folgenden Schritten:
- wenden Sie sich an die nächste Zweigstelle des Rosreestr;
- stellen Sie den erforderlichen Antrag;
- Der Mitarbeiter der Organisation prüft alle Unterlagen und stellt eine Quittung aus, auf der das Datum der Fertigstellung der Dokumente vermerkt ist.
- Suchen Sie zur angegebenen Zeit die Zweigstelle auf.
Dem Eigentümer der Immobilie wird ein Auszug aus dem EGRN und die sonstigen erforderlichen Unterlagen ausgehändigt. Am Tag des Erhalts des Auszugs wird die Person zum vollwertigen Eigentümer seiner Wohnung.