In fast jeder Empfehlung zur Vorbereitung von Garten, Gemüsegarten und Blumenbeet auf den Winter taucht Fichtengeäst auf. Es gilt als eines der besten Schutzabdeckungen, zum Beispiel für Erdbeeren, Rosen und viele andere. Allerdings hat sich aufgrund der letzten Änderungen in der Gesetzgebung der Prozess der Beschaffung dieses Geästs erschwert und ist in manchen Fällen mit Geldstrafen verbunden. In welchen genau?
Antwortet Rechtsanwalt Sergej Kolomijzew:
— Wenn man sich streng an den Buchstaben des Gesetzes hält, konkret an Artikel 11 des Waldgesetzes der Russischen Föderation «Aufenthalt von Bürgern in Wäldern», dann ist zwischen der Art der Beschaffung des erwähnten Fichtengeästs für den Gartenbedarf zu unterscheiden. Untersagt und mit einer Geldstrafe von bis zu 50 € belegt ist das Schneiden von Ästen nicht gefällter Bäume. Dabei achten die Förster nicht darauf, ob der Baum lebendig oder schon lange verrottet ist: Solange er sich in einer mehr oder weniger aufrechten Position befindet — gilt er als nicht gefällt, und formal darf man ihn nicht berühren.
Eine andere Sache ist das Sammeln von gefallenen Fichtenzweigen. Der erwähnte Artikel des Waldgesetzes legt klar fest: «…das Sammeln ist nur von gefällten Bäumen an Stellen der sanitären Waldreinigung oder anderen Fällorten erlaubt…» Das heißt, es ist besser — um ganz gesetzestreu zu sein — Fichtengeäst nur dort zu sammeln, wo eine legale sanitäre Waldrodung stattgefunden hat. Alles andere ist potenziell mit Sanktionen verbunden. Übrigens ist es heute besser, auch das Sammeln von Zweigen an einem erlaubten Ort in irgendeiner Weise zu dokumentieren — zum Beispiel durch Aufnehmen eines Videos mit dem eigenen Smartphone — um im Zweifelsfall Beweise für seine guten, nicht bösen Absichten zu haben.