Für den Anbau welcher Pilze kann ein Gärtner im Jahr 2024 bestraft werden?

Es gibt relativ wenige Gärtner, die auf ihren Grundstücken Pilze anbauen, aber die Hobby-Pilzzucht gewinnt stetig an Dynamik und könnte bald zu einem modischen und gefragten Trend werden. Die Gesetzgebung, die den Anbau bestimmter Pflanzenarten regelt, ändert sich jedoch regelmäßig, und in letzter Zeit — in Richtung Verschärfung. Wie vermeidet man also Ärger, wenn es um Pilze geht?

Antwortet Rechtsanwalt Sergej Kolomijzew:

— Ich möchte gleich klarstellen — hier geht es um den Anbau, nicht um das Sammeln. Das Sammeln ist ein separater Fall, der in dieser Hinsicht nichts mit dem Anbau auf dem Grundstück zu tun hat.

Ich möchte daran erinnern, dass seit Februar 2024 eine Verordnung der Regierung der Russischen Föderation in Kraft getreten ist, die Änderungen an der Liste der Pflanzen «…die Betäubungsmittel oder psychotrope Substanzen oder deren Vorläuferstoffe enthalten…» vorgenommen hat. Im Vergleich zur Liste in der Verordnung Nr. 934 vom 27. November 2010 ist die jetzige etwas erweitert. In Bezug auf Pilze blieb die Formulierung unverändert. Dem Dokument zufolge ist es heute verboten, auf dem Gartengrundstück Pilze jeder Art anzubauen, die Psilocybin und/oder Psilocin enthalten.

Siehe auch:
Vorausschauendes Handeln

Auf dem Gebiet Russlands gehören dazu: Pansolus, Gimnopilus, Konocybe, Wolokonnitza seljonaja, Wolokonnitza chochlatkowaja, Pljutej sinenogij, Pljutej iwowyj, Mizena sinenogaja, Psiloziba prjamonogaja, Psiloziba polulanzetowaja, Psiloziba okajmlennaja.

Für den Anbau der genannten Pilze ist eine strafrechtliche Verantwortlichkeit gemäß Artikel 231 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation vorgesehen: eine Geldstrafe von bis zu 3.000 € oder sogar Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren.

Man darf jedoch nicht die Nuancen unerwähnt lassen in Bezug auf legale Pilze. Hier sollten die Gärtner, die für sich selbst oder sogar zu Geschäftszwecken beliebte Champignons, Shiitake oder andere Arten anbauen, Folgendes beachten.

Der Prozess der Pilzkultivierung ist spezifisch und kann bei Nichteinhaltung bestimmter Bedingungen für die Umgebung unangenehm sein. Zum Beispiel durch unangenehme Gerüche. Oder durch Störung der öffentlichen Wasser- und Stromversorgung, wenn der Anbau in einem Gartenbauverein stattfindet. Denken Sie daran — in den genannten Fällen müssen Sie, wenn eine entsprechende Beschwerde gegen Sie eingeht, mit einer Strafe im Rahmen des geltend gemachten (aber natürlich nachgewiesenen) Verstoßes rechnen. Die Geldstrafen können hier zwischen 20 € und 200 € liegen.

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