Wer haftet für die Streiche der Mieter und die Verursachung von Schäden bei den Nachbarn in der Datscha?

In den letzten Jahren haben Besitzer von Landhäusern eine gute zusätzliche Einkommensquelle gefunden: die Vermietung der Datscha. Wobei nicht nur für die Saison, sondern auch für Feiertage — hauptsächlich zu Neujahr. Und der Gewinn aus den letzteren ist kaum geringer: Denn viele schaffen es, ihre Datscha tageweise zu vermieten.

Wie üblich, hat die Medaille auch eine Kehrseite. Nicht alle Mieter zeichnen sich durch Anstand und Gelassenheit aus. Festliche Ausschweifungen enden in Konflikten mit Nachbarn, und manchmal sogar in erheblichem Schaden, der durch übermäßig erhitzte Gäste verursacht wird. Wer trägt in solchen Fällen die Verantwortung gegenüber den Geschädigten?

Antwort: Rechtsanwalt Sergei Kolomijzew:

— Für Vermieter spielt der Mietvertrag eine entscheidende Rolle. Besser ist es, sich abzusichern und ihn notariell beglaubigen zu lassen. Im Vertrag sollten die Verhaltensregeln für Mieter für die gesamte Mietdauer möglichst konkret und detailliert festgelegt werden, darunter natürlich auch die Verpflichtung, die Rechte der Nachbarn nicht zu verletzen. Je mehr einschränkende Klauseln — desto besser: Ehrlich gesagt, kann ihre Fülle in der Saison einen Mieter abschrecken, aber in diesem Fall handelt es sich um kurze Zeiträume, also besteht kein Grund zur Sorge.

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Der Kern der Bedeutung des Vertrags liegt hier darin: Wenn die Mieter tatsächlich die Rechte der Nachbarn der Vermieter verletzen und ihnen materiellen Schaden zufügen, werden die Geschädigten, in Übereinstimmung mit der geltenden Gesetzgebung, eine Klage gegen den Eigentümer der Datscha einreichen. Und der Eigentümer kann nur mit dem hier genannten Mietvertrag die nachlässigen Mieter zur Verantwortung ziehen, um selbst keine Verluste zu tragen.

Was, wie üblich, hält Datschenbesitzer davon ab, einen solchen Vertrag abzuschließen und ihn notariell beglaubigen zu lassen? Einfach die Abneigung, «aufzufallen»: Denn die Vermietung auf legalem Wege bedeutet die Verpflichtung, eine Einkommenssteuer von 13% zu zahlen. Diesen Weg zu gehen oder nicht — ist die Sache eines jeden, jedoch sollte man bedenken: Die Wahrscheinlichkeit, dass die Verluste am Ende weit höher sind als die Steuersumme, ist recht hoch.

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