Wie verkaufen Sie als Kleingärtner einen Teil Ihrer Ernte?

Das Gesetz erlaubt Kleingärtnern, überschüssige Ernte zu verkaufen. Aber dafür müssen einige Bedingungen erfüllt werden.

Erstens — die Grundstücksgröße darf 50 Ar nicht überschreiten. Zweitens — die Ernte muss eigenhändig angebaut werden, ohne Anstellung von Mitarbeitern. Falls Sie jemanden für das Gießen des Gartens oder das Sammeln von Äpfeln bezahlt haben, wird der Verkauf als illegale Gewerbeausübung gewertet.

Für zusätzliche Sicherheit können Sie eine Bescheinigung über die Grundstücksgröße und darüber, dass darauf Gemüse, Obst oder Beeren wachsen, die Sie verkaufen möchten, einholen. Ein solches Dokument wird Ihnen im Kleingartenverein oder bei der örtlichen Selbstverwaltungsbehörde ausgestellt. Die Bescheinigung wird in freier Form verfasst, es reicht, sie einmal pro Saison zu erhalten.

Oft sieht man Kleingärtner, die an Straßenrändern oder auf Bürgersteigen in der Stadt verkaufen. Aber bevor Sie sich neben sie stellen, denken Sie daran, dass spontaner Handel verboten ist. Polizeibeamte können Sie mit einer Geldstrafe von 5 € bis 20 € belegen. Daher ist es besser, sich nach saisonalen Märkten umzusehen: Manchmal gibt es dort kostenlose Plätze für Kleingärtner und LPH-Besitzer. Aber um diese zu belegen, müssen Sie früher aufstehen, denn die Konkurrenz ist groß.

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Übrigens werden fast jährlich auf verschiedenen Ebenen Vorschläge laut, den Verkauf von Datscha-Ernte über Einzelhandelsketten zu organisieren. Leider geht es bislang nicht über Aufrufe hinaus. Und es ist klar, warum: Die Ketten sind an großen Mengen qualitativ hochwertiger Produkte interessiert, ein einzelner Eimer Äpfel zu überprüfen, macht für sie keinen Sinn.

«Gesetzesänderungen sind in Kraft getreten, die den Verkauf von Produktionsüberschüssen auf dem Gelände der Kleingartenvereine selbst erlauben, — erinnert die Leiterin der öffentlichen Anlaufstelle des Verbandes der Gärtner Russlands, Ljudmila Burjakowa. — Viele fahren gezielt die Datschas ab und erfahren, wer was verkauft. Darüber hinaus suchen heute Verkäufer und Käufer aktiv im Internet nach einander, auch auf den Seiten der Kleingartenvereine in sozialen Netzwerken. All dies ist ebenfalls legal. Dennoch unterliegen Datscha-Produkte weiterhin keiner Kontrolle und Zertifizierung, im Gegensatz zu industriell hergestellten. Solche Kontrollen könnte eine Verbrauchergenossenschaft organisieren, aber sie arbeitet leider hauptsächlich mit Wildpflanzen. Und ohne Zertifizierung haben Kleingärtner kein Recht, Produkte zum Beispiel an ein Kinderheim zu liefern. Obwohl dies inoffiziell natürlich manchmal getan wird.»

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