«Zaun»-Frage macht heute etwa 40 Prozent der Zivilsachen in den Gerichten erster Instanz aus. Es ist nicht verwunderlich, dass man an ihre Errichtung mit besonderer Vorsicht herangeht. Besonders nach Inkrafttreten des neuen Regelwerks für die Bebauung von Gartenbaugenossenschaften (SNT). Aber wenn ein Zaun, der zur gemeinsamen Straßenseite hin ausgerichtet ist, offensichtlich das Ortsbild beeinträchtigt – nachlässig gebaut, schmutzig usw. – kann man den Eigentümer einer solchen Einzäunung irgendwie dazu bewegen, ihr ein halbwegs anständiges Aussehen zu verleihen, wenn auch durch ein Bußgeld?
Antwort: Rechtsanwalt Sergei Kolomijzew:
— Der derzeit gültige «SP 53.13330.2019. Regelwerk. Planung und Bebauung von Grundstücken für die Gartenarbeit durch Bürger» regelt viele Parameter von Zäunen, sowohl auf der Außenseite des Grundstücks als auch zwischen Nachbarn. Allerdings sind die Begriffe «ästhetisch», «schön» und so weiter darin leider nicht enthalten und haben keine rechtliche Grundlage. Daher kann man für einen hässlichen Zaun, der das Erscheinungsbild der gesamten Straße oder sogar der gesamten Siedlung beeinträchtigt, auf keinen Fall bestrafen. Es ist durchaus möglich, dass der Eigentümer einfach nicht über die erforderlichen finanziellen Mittel für den Bau eines anständigen Zauns verfügt – das kann man ihm nicht vorwerfen.
Ästheten bleibt nichts anderes übrig, als zusammenzulegen, um einen Zaun zu bauen, der ihnen gefällt – natürlich mit Erlaubnis des Grundstückseigentümers, oder nach Gründen für eine Änderung des Zauns zu suchen, die nach geltendem Recht relevant sind. Zum Beispiel: Befindet er sich im vorgeschriebenen Abstand (mindestens 1 Meter) von der roten Linie der Straße? Oder: Überschreitet seine Höhe die vom Regelwerk erlaubten 1 Meter 80 Zentimeter? Hat er verbotene Elemente wie Stacheldraht oben, noch dazu unter Strom? Kurz gesagt, man muss versuchen, einen legalen Grund zu finden, um den Eigentümer zu zwingen, den Zaun zu ersetzen. Und dabei ist zu bedenken: Ein blickdichter Zaun ist jetzt kein Grund – von der Straßenseite her ist er legal.