Wenn der Besitzer eines Privathauses Wasser aus einem eigenen Brunnen verwendet, muss er nicht an den Wasserbetrieb zahlen. Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regel, warnte der Vorsitzende des Ausschusses der Staatsduma für Eigentums-, Grund- und Vermögensfragen, Sergej Gawrilow.
Viele Besitzer von Privathäusern fragen sich, ob sie an den Wasserbetrieb zahlen müssen, wenn das Wasser nicht aus dem zentralen Wassernetz, sondern aus einem eigenen Brunnen kommt. Die Antwort auf diese Frage hängt nicht davon ab, wo sich die Quelle genau befindet, sondern davon, ob die Infrastruktur des Wasserbetriebs genutzt wird, erklärt der Experte. Wenn das Haus vollständig autonom ist und das Wasser mit einer Pumpe aus dem eigenen Brunnen gefördert wird, durch Filter läuft und ohne Anschluss an die Netze der zentralen Wasserversorgung und Kanalisation genutzt wird, gibt es keine Zahlungen an den Wasserbetrieb und kann es auch nicht geben. Der Eigentümer versorgt sich selbst mit der Ressource, ohne eine externe Dienstleistung zu erhalten.
«Die Situation ändert sich jedoch, wenn das aus dem Brunnen gewonnene Wasser letztendlich in die städtische Kanalisation gelangt, — sagt Gawrilow. — Hier entsteht eine Beziehung zum Wasserbetrieb: Das Abwasser muss gereinigt und über das kommunale System entsorgt werden. Dann wird nicht für das Wasser als solches bezahlt, sondern für die Abwasserentsorgungsleistung. Das Abwasservolumen wird auf der Grundlage der verwendeten Wassermenge berechnet — sowohl aus zentralen Quellen als auch aus dem Brunnen. Dazu werden an den Einleitungsgrenzen Messgeräte installiert, die die tatsächliche Menge des eingeleiteten Abwassers erfassen. Wenn keine Messgeräte vorhanden sind, wird die Berechnung nach den von den lokalen Behörden genehmigten Normen durchgeführt.»
Die bloße Tatsache, einen Brunnen zu besitzen, befreit nicht von der Pflicht, die Abwasserreinigungsdienste zu bezahlen, wenn das Abwasser in das allgemeine System gelangt. Aber wenn auf dem Grundstück ein Kreislauf besteht — das Wasser wird zur Bewässerung, für den Haushalt verwendet, gelangt in die Drainage oder eine Klärgrube, die nicht mit der städtischen Kanalisation verbunden ist, muss man nicht an den Wasserbetrieb zahlen. Dies entspricht den geltenden Normen des Gesetzes über den Untergrund und der Bundesgesetzgebung zur Wasserversorgung: Bürger haben das Recht, Grundwasser für den Eigenbedarf ohne Lizenz zu fördern, wenn die Menge 100 Kubikmeter pro Tag nicht überschreitet und der Wasseraquifer nicht für die zentrale Wasserversorgung genutzt wird.
Für Organisationen sind die Anforderungen strenger. Selbst wenn sie einen eigenen Brunnen haben, müssen sie die Fördermengen und Einleitungsmengen erfassen sowie die Anforderungen an die Zusammensetzung des Abwassers einhalten. Andernfalls können ihnen Geldstrafen und erhöhte Zahlungen für die Überschreitung der zulässigen Schadstoffnormen auferlegt werden.