Alles, was sich auf dem Gartengrundstück befindet, gehört dem Eigentümer, jedoch darf man die in der Roten Liste aufgeführten Bäume und Sträucher trotzdem nicht fällen. Die Gartensiedlung kann an einen Waldstreifen grenzen. Dann kann man für die Beschädigung von Waldpflanzungen eine Geldstrafe von bis zu 40 € erhalten, erklärte der Leiter des Programms zur Erhaltung der Pflanzenwelt der Stiftung «Priroda i Ljudi», Mitglied des öffentlichen Rates beim Rosleschos, Konstantin Kobjakow.
«Bevor man einen Baum fällt, muss man verstehen, auf welchem Grundstück er wächst, und sich zur Klärung an die zuständige Behörde wenden», — erklärt er. — Wenn das Grundstück im Bundesbesitz ist — muss man zum Forstamt. Wenn es der Gemeinde gehört — kümmert sich die örtliche Verwaltung um die Genehmigungen. Alles, was sich auf privatem Grund befindet, gehört dem Eigentümer, aber auch hier gibt es Nuancen. Erstens darf man keine Bäume fällen, die in der Roten Liste (bundesweit oder regional) aufgeführt sind, oder solche, die Lebensraum von unter Naturschutz stehenden Tieren oder Pflanzen sind. Zweitens darf das gewonnene Holz nicht verkauft werden, sondern nur selbst als Brennholz verwendet werden.»
Wenn ein Baum auf dem Grundstück aufgrund starken Windes umgefallen ist oder auf den Schuppen oder das Haus zu fallen droht, sollte man sich zur Klärung, ob man sich von ihm befreien darf, besser an die örtliche Verwaltung oder den Vorstand der Gartenbaugesellschaft wenden, ist der Experte überzeugt. Seinen Worten zufolge kann ein solcher Baum in manchen Fällen als Totholz eingestuft werden (auf dessen Sammlung es keine Einschränkungen gibt), dennoch sollte man kein Risiko eingehen.
«Insgesamt wird die Situation im Land dadurch erschwert, dass es in einigen Regionen separate Rechtsvorschriften gibt, von deren Existenz der Eigentümer eines Gartengrundstücks möglicherweise nicht einmal ahnt», — erklärt er. — An manchen Orten darf man zum Beispiel nicht einmal Zweige im Wald sammeln. Dabei ist die Einholung von Genehmigungen in der Gemeinde oder der Forstbehörde ein sehr langwieriger und komplizierter Prozess, auf den man vorbereitet sein muss.»
Strafen für das Fällen von Bäumen hängen von vielen Umständen ab, sagt Kobjakow. Zum Beispiel von den Kubikmetern des gewonnenen Holzes, vom Alter und der Größe der Pflanze. Wenn man einen geschützten Baum fällt, muss man bis zu mehreren tausend Euro zahlen. Für das Fällen von ein paar Birken oder Espen, die sich in Gemeindebesitz befinden, kann man ein Bußgeld von bis zu 1.000 € erhalten. Und falls der Baum in einer besonderen Schutzzone (z.B. Wasserschutzzone) wächst, wird ein erhöhter Faktor zu der Strafe angewendet. Zusätzlich zu dem Bußgeld, das in der Regel gering ist, wird noch eine Entschädigung für Umweltschäden berechnet. Und dabei geht es in der Regel um ernsthafte Beträge.
«Zu diesem Prozess muss man sehr vorsichtig umgehen, weil bei ähnlichen Fällen die administrative Haftung sehr schnell in eine strafrechtliche übergeht, — warnt der Experte. — Die Schadensschwelle beträgt nur 100 €, und man kann sie überschreiten, wenn man einfach eine große Birke in irgendeiner Schutzzone fällt.»